Menü
  • Dein Warenkorb ist leer.

Immobilie als Altersvorsorge

Bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht (Kindesunterhalt,Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt) ist zu beachten, dass insgesamt (seit 2016) > 23 % des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge in Abzug gebracht werden können. Die Rechtsprechung sieht auch die Finanzierung und Investition in Immobilien als eine sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge (vgl. OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.2010; Az.: 11 UF 506/09).

Entdecken Sie die Lösung,
die Ihnen Zeit und Geld sparen wird.
| HIER
Copyright © familienrecht-ratgeber.com, Dr. jur. Jörg Schröck - Alle Rechte vorbehalten.
envelopecartphonemagnifiercrossmenu