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Kostenvorschuss beantragen

Müssen Streitigkeiten familiengerichtlichen > Verfahren ausgetragen werden, ist dies mit > Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Ein Scheidungsantrag oder ein Unterhaltsantrag wird regelmäßig der Gegenseite erst dann zugestellt, wenn der für das gerichtliche Verfahren erforderliche Gerichtskostenvorschuss an die Staatskasse beglichen ist (§ 14 FamGKG). Auch Rechtsanwälte fordern für ihre Tätigkeit Vorschüsse (§ 9 RVG). Was geschieht, wenn der Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, den Kostenvorschuss zu leisten? Möglichkeiten der > Prozessfinanzierung durch Dritte sind auszuloten. Zwei Möglichkeiten kommen in Betracht: zum einen ist an die staatliche Prozessfinanzierung über > Verfahrenskostenhilfe zu denken. Zum anderen kommt der Unterhaltsanspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschuss infrage. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenvorschuss im Wege der einstweiligen Anordnung sieht § > 246 FamFG ausdrücklich vor.

Antrag
wegen Kindesunterhaltsverfahren

Amtsgericht (Ort)
– Familiengericht – In Sachen
Mustermann,./. Mustermann
wegen Kindesunterhalt hier: Verfahrenskostenvorschuss Az.:- – neu – –Datum: 16. Februar 2013 unser Zeichen: JS/JS

Antrag
auf Verfahrenskostenvorschuss

der Frau (Vorname) MUSTERMANN, (Anschrift) [ Vertretungsverhältnis zum Kind; evtl. Prozessstandschaft nach § 1629 Abs.3 BGB beachten ] – Antragstellerin – Prozessbevollmächtigter: (Kanzleianschrift Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt) gegen Herrn (Vorname) MUSTERMANN, (Anschrift) – Antragsgegner – Prozessbevollmächtigter: (Kanzleianschrift Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt) wegen Prozesskostenvorschusses
im Wege einstweiliger Anordnung Hiermit zeige ich an, dass ich die Antragstellerin anwaltlich vertrete und stelle hiermit wie folgt den

Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

1. Der Antragsgegner hat an die Antragstellerin für die beigefügte Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt einschließlich der Kosten für dieses Verfahren einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von [Betrag] EUR zu zahlen.
2. Hilfsweise der Antragstellerin für dieses einstweiliges Anordnungsverfahren und für die Unterhaltsklage Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. 3. Es wird beantragt im Wege der einstweiligen Anordnung, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung, zu entscheiden.

Begründung:

Wir nehmen Bezug auf die heute bei Gericht eingereichte
– Klageschrift auf Zahlung von Kindesunterhalt
– nebst Verfahrenskostenhilfegesuch einschließlich der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin.
Die Parteien sind miteinander verheiratet und leben seit dem [Datum] voneinander getrennt. Aus der Ehe ist das Kind [Name, Geburtsdatum] hervorgegangen. Die Antragstellerin ist Hausfrau und bezieht kein eigenes unterhaltsrelevantes Einkommen. Das Kinder, für das im Hauptverfahren auf Kindesunterhalt vorgegangen wird, ist nicht leistungsfähig. Es besitzt kein eigenes Vermögen und verfügt auch nicht über sonstiges Einkommen. Der Antragsgegner bezieht ein monatliches Netto-Einkommen als [Beruf]. Zur Darlegung des UNTERHALTSRELEVANTEN EINKOMMENS nehmen wir Bezug auf die Darstellung der Einkommensverhältnisse in heute ebenfalls anhängig gemachter Unterhaltsklage sowie den hilfsweise und vorsorglich ebenfalls eingereichten Verfahrenskostenhilfegesuch. Aus diesen Darlegungen ergibt sich, dass die Antragstellerin kein Einkommen bezieht und auf Grund des Alters des Kindes und der Kinderbetreuung keine ERWERBSOBLIEGENHEIT trifft. Sie ist folglich nicht in der Lage, den Antrag auf Kindesunterhalt zu finanzieren und ist auf Zahlung von Prozesskostenvorschuss durch den Vater und Antragsgegner angewiesen. Wie die Berechnung in der Klageschrift zum Unterhalt zeigt, ist der Antragsgegner leistungsfähig. Der beantragte Verfahrenskostenvorschuss ist vor dem Hintergrund des laufenden Einkommens und des vorhandenen Vermögens dem Antragsgegner zumutbar. Glaubhaftmachung : Zur Glaubhaftmachung wird Bezug genommen auf die beigefügten Unterlagen und Belege, wie – die eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin – die als Anlagen zum Hauptverfahren beigefügten Einkommensnachweise:
– Gehaltsbescheinigungen [Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate]
– Einkommenssteuererklärung
– Einkommenssteuerbescheid
– Bilanzen der Veranlagungsjahre [der letzten drei Jahre]
– Gewinn- und Verlustrechnungen der Veranlagungsjahre [der letzten drei Jahre] Der Antragsgegner wurde mit Schreiben vom [Datum] zur Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses außergerichtlich aufgefordert worden. Eine Reaktion erfolgte hierauf nicht. Berechnung der Vorschussforderung :
Der geltend gemachte Kostenvorschuss ist wie folgt zu berechnen: Gegenstandswert des Hauptverfahrens: [Betrag] EUR. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind damit folgende Gebühren und Kosten in Ansatz zu bringen: 1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale
Mehrwertsteuer
Gesamtbetrag der Anwaltskosten
Gerichtskostenvorschuss
Gesamtbetrag gez. Rechtsanwalt

Antrag
wegen Scheidungsverfahren

Amtsgericht (Ort)
– Familiengericht – In Sachen
Mustermann,./. Mustermann
wegen Ehescheidung hier: Verfahrenskostenvorschuss Az.:- – neu – –Datum: 16. Februar 2013 unser Zeichen: JS/JS

Antrag
auf Verfahrenskostenvorschuss

der Frau (Vorname) MUSTERMANN, (Anschrift) – Antragstellerin – Prozessbevollmächtigter: (Kanzleianschrift Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt)

gegen

Herrn (Vorname) MUSTERMANN, (Anschrift) – Antragsgegner – Prozessbevollmächtigter: (Kanzleianschrift Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt)

wegen

Prozesskostenvorschusses
im Wege einstweiliger Anordnung

bestellt sich der Unterzeichner zur Verfahrensbevollmächtigten der
Antragstellerin. Unter Bezugnahme auf den beim Familiengericht eingereichten Scheidungsantrag wird hiermit

beantragt

1. im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung, wird der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin einen Kostenvorschuss in Höhe von [Betrag] EUR zu zahlen.

2. Der Antragstellerin vorsorglich für das vorliegende Anordnungsverfahren auf Zahlung eines Kostenvorschusses Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.

3. Hilfsweise der Antragstellerin für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen und den Unterzeichner als Verfahrensbevollmächtigten beizuordnen.

Begründung:

Wir nehmen Bezug auf den heute bei Gericht eingereichten
– Scheidungsantrag
– nebst Verfahrenskostenhilfegesuch einschließlich der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin, da sie nicht in der Lage ist, Prozesskostenvorschüsse zu leisten.

Die Parteien sind miteinander verheiratet und leben seit dem [Datum] voneinander getrennt. Aus der Ehe ist das Kind [Name, Geburtsdatum] hervorgegangen. Die Antragstellerin ist Hausfrau und bezieht kein eigenes unterhaltsrelevantes Einkommen. Aufgrund des Alters des Kindes und der Kinderbetreuung trifft sie keine ERWERBSOBLIEGENHEIT. Sie ist folglich nicht in der Lage, das Scheidungsverfahren zu finanzieren und ist auf Prozesskostenvorschuss des Antragsgegners angewiesen.

Einkommen des Antragsgegners :

Der Antragsgegner bezieht ein monatliches Netto-Einkommen als [Beruf]. Zur Darlegung und Glaubhaftmachung des UNTERHALTSRELEVANTEN EINKOMMENS nehmen wir Bezug auf folgende Einkommensnachweise und weitere Anlagen:

– die eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin

– die als Anlagen beigefügte Einkommensnachweise:
– Gehaltsbescheinigungen [Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate]
– Einkommenssteuererklärung
– Einkommenssteuerbescheid
– Bilanzen der Veranlagungsjahre [der letzten drei Jahre]
– Gewinn- und Verlustrechnungen der Veranlagungsjahre [der letzten drei Jahre]

Der beantragte Verfahrenskostenvorschuss ist vor dem Hintergrund des laufenden Einkommens und des vorhandenen Vermögens dem Antragsgegner zumutbar.

Berechnung der Vorschussforderung :

Der geltend gemachte Kostenvorschuss ist wie folgt zu berechnen: Gegenstandswert des Hauptverfahrens: [Betrag] EUR. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind damit folgende Gebühren und Kosten in Ansatz zu bringen:

1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale
Mehrwertsteuer
Gesamtbetrag der Anwaltskosten
Gerichtskostenvorschuss
Gesamtbetrag

gez. Rechtsanwalt

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