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Angst vor dem Scheidungstermin: Ist eine Scheidung in Abwesenheit möglich?

Geschätzte Lesezeit: 7 min

Ein Scheidungsverfahren ist für die Beteiligten eine emotional sehr belastende Angelegenheit. Auch deshalb kann es vorkommen, dass sich ein Ehepartner der Anwesenheitspflicht im Scheidungstermin entzieht. Vielleicht möchte er dem Noch-Partner nicht mehr persönlich begegnen oder ängstigt sich mit Blick auf die Endgültigkeit des Scheidungstermins.

Ebenso sind manche Menschen nicht auffindbar und haben keine ladungsfähige Anschrift hinterlassen.

Kommt es in diesen Fällen zu einer Scheidung in Abwesenheit? Kann sich die Scheidung durch Nichterscheinen des einen Partners auf unabsehbare Zeit hinausziehen? Erfahren Sie mehr zum Thema in diesem Blogbeitrag.

Scheidung in Abwesenheit

Haben Sie Angst vor dem Scheidungstermin? Befürchten Sie eine strittige Scheidung? Wir unterstützen Sie.

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Übersicht

Worum geht es bei der Scheidung in Abwesenheit?

Das zuständige Familiengericht lädt beide Ehepartner zum Scheidungstermin. Vorausgegangen ist ein Scheidungsantrag. Außerdem wurden Scheidungsfolgen geregelt. Im Scheidungstermin soll es um die Scheidung selbst gehen. Es besteht bei der Scheidung Anwesenheitspflicht. Erscheint ein vom Gericht ordnungsgemäß geladener Beteiligter nicht zum Termin, kommen verschiedene Möglichkeiten für das weitere Vorgehen des Gerichts in Betracht.

Hier kann am Ende eine Scheidung ohne persönliches Erscheinen eines Beteiligten stehen. In vielen Fällen wird das Gericht aber zunächst weitere Maßnahmen vorschalten. Dabei kommt es auf die Umstände des einzelnen Falles an.

Ordnungsgemäße Ladung als Voraussetzung

Regelmäßig besteht zum anberaumten Termin der Scheidung Anwesenheitspflicht. Dazu müssen die Beteiligten ordnungsgemäß geladen werden. Jedem Beteiligten wird eine Ladung an seiner Wohnanschrift zugestellt. Es ist Angelegenheit der Partei, die den Scheidungsantrag gestellt hat, dem Gericht eine ladungsfähige Anschrift des Noch-Partners mitzuteilen.

Unter dieser Anschrift muss dem anderen Partner der Scheidungsantrag zugestellt werden. Wenn für einen der Partner keine Wohnanschrift bekannt ist und auch nicht erfragt werden kann, wird das Gericht den Betroffenen durch öffentliche Zustellung laden.

Eine öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushängen der Antragsschrift an der Gerichtstafel. Das Gericht setzt eine bestimmte Frist, innerhalb derer sich der Beteiligte zum Antrag äußern kann. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, wird angenommen, dass der Scheidungsantrag ordnungsgemäß zugestellt wurde. In der Folge kann auch die Ladung zum Scheidungstermin öffentlich erfolgen.

Noch-Partner erscheint nicht im Termin

Nimmt ein Beteiligter den Scheidungstermin nicht wahr, kann das Gericht unterschiedlich reagieren.

Auch wenn sich der nicht erscheinende Beteiligte durch einen Anwalt vertreten lässt, gilt er als nicht erschienen. Zwar besteht beim Familiengericht Anwaltszwang, aber zum Scheidungstermin muss der Beteiligte persönlich erscheinen. Angst vor dem Scheidungstermin entschuldigt das Fernbleiben nicht.

Auf ein Fernbleiben kann das Familiengericht mit Ordnungsmaßnahmen reagieren. Infrage kommen Ordnungsgelder, die bei mehrfachem Nichterscheinen in der Höhe steigen. Auch die zwangsweise Vorführung liegt im Ermessen der Familienrichter.

Ebenso können die Richter bei Nichterscheinen eines Beteiligten die Scheidung als streitig betrachten. Bei einer streitigen Scheidung müssen die Richter von Amts wegen ermitteln, ob die Ehe zerrüttet ist. Dazu wird der erschienene Beteiligte angehört. Am Ende kann hier eine Scheidung ohne persönliches Erscheinen des anderen Beteiligten stehen. Je nach Sachlage können die Richter eine Anhörung des nicht erschienenen Noch-Partners für entbehrlich halten. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn sich ein Ehepartner hartnäckig bei der Scheidung der Anwesenheitspflicht entzieht und Ordnungsmaßnahmen keinen Effekt haben.

Als streitig wird eine Scheidung auch betrachtet, wenn ein Beteiligter ohne anwaltliche Vertretung im Termin erscheint und seine Zustimmung zur Scheidung verweigert. In diesem Fall wird das Gericht ihn anhören. Er kann selbst aber keine Anträge ohne Anwalt stellen.

Den Richtern steht ein großer Ermessensspielraum zu, um auf Nichterscheinen eines Beteiligten angemessen zu reagieren. Sie müssen am Ende nicht fürchten, dass Sie nicht geschieden werden können, weil Ihr Noch-Partner nicht erscheint oder auf andere Weise seine Mitarbeit verweigert.

Keine Möglichkeit der Teilnahme: Videoschaltung

Vielleicht hat einer der Partner eine gute Begründung für die Unmöglichkeit seines persönlichen Erscheinens. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Richter diesen Beteiligten durch eine Videoschaltung in den Scheidungstermin integrieren. Ob die Richter im Einzelfall diese Möglichkeit erlauben, liegt ebenfalls in ihrem Ermessen. Der technische Aufwand ist in diesen Fällen nicht unerheblich. Deshalb muss es wirklich überzeugende Gründe dafür geben, dass jemand nicht beim Gericht erscheinen kann. Gesundheitliche Einschränkungen können maßgeblich sein.

Scheidung in Abwesenheit: Mögliche Probleme im Vorfeld adressieren

Sie möchten geschieden werden und befürchten, dass Ihr Noch-Partner nicht zum Termin erscheinen wird? Sie haben selbst große Angst vor dem Scheidungstermin und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Lassen Sie sich von Anfang an von einem kompetenten und erfahrenen Familienrechtsanwalt begleiten. Äußern Sie Ihre Befürchtungen bereits in der Vorbereitung von Scheidungsantrag und Scheidungstermin.

Besonders, wenn Sie erwarten, dass der andere Partner das Verfahren hinauszögern möchte, sprechen Sie diese Problematik offen bei Ihrem Anwalt an. Je besser dieser sich auf das Verfahren vorbereiten kann, desto präziser kann er Verzögerungstaktiken des anderen Beteiligten begegnen.

Familienrechtsanwälte Ihres Vertrauens können Ihnen persönliche Ängste nehmen, die Sie vielleicht mit dem Scheidungstermin verbinden. In unserer Kanzlei finden Sie einen einfühlsamen und kompetenten Ansprechpartner, der auf Scheidungen spezialisiert ist und Ihnen mögliche Lösungen aufzeigt.

Bedenken Sie, dass in Deutschland grundsätzlich bei der Scheidung Anwesenheitspflicht besteht und Sie im Scheidungstermin nicht nur von Ihrem Anwalt vertreten werden können.

Fazit

  • Eine Scheidung ohne persönliches Erscheinen eines Beteiligten ist möglich, kann aber mit Verzögerungen verbunden sein.
  • Bei der Scheidung besteht Anwesenheitspflicht der Ehepartner, es reicht nicht, dass die beauftragten Rechtsanwälte im Termin erscheinen.
  • Familienrichter können das Fernbleiben im Scheidungstermin durch Ordnungsmaßnahmen wie Ordnungsgelder sanktionieren.
  • Die Familiengerichte haben einen großen Ermessensspielraum, wie sie auf das Fernbleiben eines Beteiligten im Scheidungstermin reagieren.
  • Häufig behandeln Familienrichter das Scheidungsverfahren bei Fernbleiben eines Beteiligten als streitige Scheidung.
  • Wenn Sie als scheidungswilliger Partner ein Fernbleiben Ihres Noch-Partners im Termin der Scheidung befürchten, informieren Sie Ihren Rechtsanwalt rechtzeitig.
  • Haben Sie selbst Angst vor dem Scheidungstermin, vertrauen Sie sich Ihrem Familienrechtsanwalt an.

Wir stehen Ihnen jederzeit bei allen Fragen und Befürchtungen rund und im Scheidungstermin zur Seite. Sie können geschieden werden, auch wenn der Partner seine Mitarbeit vollständig verweigern sollte. Jedoch kann das Scheidungsverfahren in diesen Fällen längere Zeit in Anspruch nehmen und höhere Kosten verursachen. Wir informieren Sie jederzeit über alle relevanten Aspekte.

FAQ

Kann ich mich scheiden lassen, ohne zum Gericht zu gehen?

Es besteht bei der Scheidung Anwesenheitspflicht, zumindest im Scheidungstermin. Hier reicht eine anwaltliche Vertretung nicht aus. Sie müssen im Regelfall zum Scheidungstermin persönlich erscheinen. Es ergeht eine Ladung des zuständigen Familiengerichts.

Was passiert, wenn ein Beteiligter im Scheidungstermin nicht erscheint?

Die Familienrichter haben jetzt verschiedene Möglichkeiten, auf das Nichterscheinen zu reagieren. Ordnungsmaßnahmen sind möglich. Je nach den Umständen des einzelnen Falles kann die Scheidung auch nach den Voraussetzungen einer streitigen Scheidung erfolgen.

Was kann ich tun, wenn ich Angst vor dem Scheidungstermin habe?

Vertrauen Sie sich Ihrem Familienrechtsanwalt an. Häufig entstehen diese Ängste durch mangelnde Information über die Abläufe im Scheidungstermin. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen in einem gewissen Umfang Ihre Ängste nehmen und möglicherweise auch Hinweise für weitere professionelle Beratungsmöglichkeiten geben.

Wie lange dauert eine Scheidung in Abwesenheit?

Das Nichterscheinen eines Partners im Scheidungstermin kann das Verfahren verzögern. Es lassen sich deshalb keine standardisierten Aussagen dazu machen, wie lange das gesamte Verfahren am Ende dauert. Hier kommt es auf die jeweiligen Umstände des einzelnen Falles an. Es lässt sich aber feststellen, dass bei einer Scheidung ohne persönliches Erscheinen mehr Zeit gebraucht wird, als bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der alle Beteiligten zum Termin der Ladung Folge leisten.

Was kostet eine Scheidung in Abwesenheit?

Verzögerungen im Scheidungsverfahren wie Fernbleiben zum Scheidungstermin können höhere Kosten verursachen. Unter anderem muss der ferngebliebene Beteiligte mit Ordnungsgeldern oder anderen Ordnungsmaßnahmen rechnen. Möglicherweise lassen ihn die Familienrichter bei mehrfachem Fernbleiben auch vorführen. Hieraus entstehende Kosten gehen zulasten des säumigen Beteiligten. Betrachtet das Gericht die Scheidung bei Fernbleiben eines Beteiligten als streitig, erhöhen sich die Kosten in der Regel auch, weil Richter und Anwälte Mehrarbeit bei einer streitigen Scheidung leisten.

Wie kann ich mich auf mögliche Verzögerungen und Säumnisse meines Noch-Partners vorbereiten?

Haben Sie begründete Befürchtungen, dass der andere Beteiligte das Verfahren verzögern möchte und möglicherweise bei der Scheidung seiner Anwesenheitspflicht nicht nachkommt, informieren Sie Ihren Rechtsanwalt rechtzeitig. Er kann sich auf eine Scheidung in Abwesenheit vorbereiten und auch den Richtern mitteilen, dass der andere Beteiligte möglicherweise nicht vor Gericht erscheinen wird. Gut vorbereitet ist es einfacher, weitere Verzögerungen im Scheidungsverfahren zu verhindern.

Zur Person
Dr. Jörg Schröck
Fachanwalt für Familienrecht

In unserer renommierten Anwaltskanzlei sind wir auf sämtliche Aspekte des Familienrechts spezialisiert. Mit Jörg Schröck, einem versierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, gehören wir zu den führenden Experten für familiäre Rechtsangelegenheiten und Scheidungen. Unsere fundierte Beratung richtet sich besonders an Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige in diversen Berufsfeldern wie Medizin, Architektur, IT und Ingenieurwesen, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung und Steuerrecht. Dank unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können Sie auf unsere kompetente und zuverlässige juristische Unterstützung zählen.

Dr. Jörg Schröck
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Kompetenzen in Sachen Verfahrensstrategie und Rechtsanalyse

Überregional und unabhängig: Wir arbeiten ganz bewusst überregional, um unabhängig vom Wohlwollen einer örtlichen Richterschaft zu sein.

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