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Thema: Unterhalt für volljährige Kinder
Was ändert sich? | Prüfungsschema | Verfahren
Eltern sind in der Regel verpflichtet, Unterhalt für erwachsene Kinder zu zahlen, die noch zur Schule gehen oder eine Hochschulausbildung absolvieren. Darüber hinaus müssen die Eltern unter Umständen einen Teil der Lebenshaltungskosten ihres Kindes, auch wenn es BAföG-Mittel oder Stipendien erhält. Der Betrag, den die Eltern in diesem Fall zahlen müssen, hängt von ihrer finanziellen Situation und dem konkreten Bedarf des Kindes ab. Es ist auch erwähnenswert, dass die Unterhaltszahlungen in solchen Fällen in der Regel nicht über den Zeitpunkt hinausgehen, an dem ein Student sein Studium abschließt oder sein aktuelles Studium beendet.
Eltern sind dazu verpflichtet, für ihre Kinder Barunterhalt zu leisten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach der Leistungsfähigkeit der Eltern sowie den Bedürfnissen des Kindes. Hierbei muss jedoch auch beachtet werden, dass volljährige Kinder grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Bedarf mit eigenen finanziellen Mitteln zu decken, soweit ihnen das zugemutet werden kann.
Die Unterhaltszahlung muss regelmäßig und pünktlich geleistet werden. Die Eltern sind auch verpflichtet, eine angemessene Krankenversicherung für das Kind abzuschließen, um sicherzustellen, dass notwendige medizinische Behandlungen durch die Familienkasse abgedeckt sind.
In Deutschland haben beide Elternteile das gleiche Recht und die gleiche Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Für volljährige Kinder gilt: die Eltern haben sich am Unterhaltsbedarf des Kindes nach Maßgabe ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anteilig zu beteiligen. Über die Beteiligungsquote wird in der Praxis sehr häufig gestritten. Diese richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Elterneinkommens. Hier tauchen die ersten Schwierigkeiten auf, wenn zumindest ein Elternteil nicht bereit ist, eine ordnungsgemäße Auskunft zu seinem Einkommen zu erteilen. Eine
Weitere Herausforderung ist, das Einkommen korrekt zu ermitteln, teilweise sogar für Fachanwälte. Das führt am Ende oft zu endlosen Debatten vor dem Gericht. Trotz der Tatsache, dass die Oberlandesgerichte für ihre Gerichtsbezirke Leitlinien zur Einkommensermittlung vorgegeben haben, sind die Detailprobleme so komplex, dass darüber langwierige Rechtsstreitigkeiten geführt werden können.
Formulare zur Auskunft:
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
Sind sich die Eltern und das volljährige Kind nicht einig über die Höhe des Unterhaltsanspruchs, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Helfen in der Regel nicht mehr ausreichend Gespräche und Verhandlungen zwischen den Beteiligten, so kann das Jugendamt, ein Anwalt oder auch das Familiengericht zur Unterstützung eingebunden werden. Auch wenn sich Eltern gegen den Unterhaltsanspruch ihrer volljährigen Kinder wehren, sollten sie beraten, ob Erfolgsaussichten in einem Prozess bestehen.
Um Streitigkeiten auf lange Sicht zu vermeiden, können Eltern mit volljährigen Kindern auch für eine langfristige Organisation der Unterhaltszahlungen sorgen. Beispielsweise kann ein Unterhaltsvertrag oder eine Vereinbarung getroffen werden, die die Zahlungsvereinbarungen regelt. Hierbei kann auch eine Regelung zur finanziellen Unterstützung des volljährigen Kindes durch Neben-, Teilzeit- und Ferienjobs getroffen werden.
Die Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder stellen für manche Eltern eine Herausforderung dar. Häufiger Grund dafür ist die unvollständige Auskunft über das relevante Einkommen beider Elternteile. Mit den richtigen Tipps können sie sich jedoch auf die Situation vorbereiten und ihre rechtlichen Interessen wahren. Ob es um die Berechnung des Unterhalts, die Rechte und Pflichten der unterhaltspflichtigen Eltern oder die Verteidigung gegen den Unterhaltsanspruch geht – Eltern sollten sich frühzeitig beraten lassen und alle Optionen prüfen, um die Konflikte zu vermeiden oder effektiv zu lösen.
Volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder in einer ersten Hochschulausbildung befinden. Eltern müssen auch dann unterstützen, wenn das Kind BAföG oder ein Stipendium erhält, abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und dem konkreten Bedarf des Kindes.
Die Berechnung orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, wenn das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt. Für Kinder mit eigenem Haushalt, wie beispielsweise Studenten, wird eine Bedarfspauschale verwendet, die auch Miet- und Lebenshaltungskosten abdeckt. Diese Pauschale kann in bestimmten Fällen, z. B. bei hohen Mietkosten in Ballungsgebieten, angepasst werden.
Eltern sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich Unterhalt zu zahlen. Beide Elternteile tragen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anteilig zur Deckung des Bedarfs bei. Zudem müssen sie für eine angemessene Krankenversicherung des Kindes sorgen. Volljährige Kinder sind jedoch verpflichtet, ihren Bedarf durch eigene Einkünfte wie Nebenjobs zu decken, soweit dies zumutbar ist.
Falls es Uneinigkeit über die Höhe des Unterhalts gibt, können rechtliche Schritte wie die Hinzuziehung eines Anwalts, des Jugendamts oder eines Familiengerichts ergriffen werden. Um langfristige Konflikte zu vermeiden, können Eltern und Kinder Unterhaltsvereinbarungen oder -verträge abschließen, die auch Regelungen zur Unterstützung durch Nebenjobs umfassen.
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