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Die streitige Scheidung: rechtlicher Rahmen und Kosten

Geschätzte Lesezeit: 7 min

Heftige Auseinandersetzungen über einzelne Folgen einer Scheidung wie Unterhalt kennzeichnen viele Scheidungen. Faktisch und rechtlich besonders komplex kann die Situation werden, wenn einer der Partner der Scheidung nicht zustimmen möchte.

Die streitige Scheidung belastet alle Beteiligten in emotionaler Hinsicht und wirft ebenso viele rechtliche Fragen auf. Kann eine Ehe gegen den Willen eines Beteiligten geschieden werden? Kann ein Ehepartner auf unabsehbare Zeit die Scheidung verweigern?

In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick zur streitigen Scheidung, zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und den Kosten. Dabei steht die Scheidung ohne Zustimmung eines Ehepartners im Fokus.

Streitige Scheidung

Eine streitige Scheidung kann emotional und rechtlich herausfordernd sein.

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Übersicht

Die streitige Scheidung im Überblick

Streitig ist eine Scheidung dann, wenn sich die Ehepartner nicht über wesentliche Punkte einigen können. Dazu gehören etwa Unterhalt, Sorgerecht für Kinder, Vermögensaufteilung und andere rechtliche Angelegenheiten. Ein besonderer Fall einer streitigen Entscheidung ist gegeben, wenn einer der Beteiligten der Scheidung nicht zustimmen möchte. Im Gegensatz zur streitigen Scheidung sind sich die Beteiligten bei einer einvernehmlichen Scheidung über die Scheidung selbst und die Scheidungsfolgen einig.

Streitige Scheidungsverfahren nehmen erheblich mehr Zeit in Anspruch, weil das Familiengericht unter Umständen sämtliche Scheidungsfolgen sowie die Zerrüttung der Ehe klären muss. Auch wird bei einem scheidungsunwilligen Partner das Scheitern der Ehe regelmäßig erst nach 3 Jahren Getrenntleben unwiderlegbar vermutet. Das regelt § 1566 Absatz 2 BGB. Muss deshalb der scheidungswillige Partner immer eine dreijährige Wartezeit einplanen?

Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners

Ehen werden auf Antrag geschieden. Jedes Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrags. Beide Ehepartner können den Scheidungsantrag gemeinsam stellen oder einer der Beteiligten allein. Hat nur ein Ehepartner den Scheidungsantrag gestellt, muss der andere Partner am Ende der Scheidung zustimmen. In manchen Fällen möchte ein Ehepartner nicht geschieden werden. Er wird seine Zustimmung verweigern.

Das Gesetz macht die Scheidung nicht nur von der Stellung eines Scheidungsantrags abhängig. Voraussetzung für die Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Die Ehepartner führen keine Lebensgemeinschaft mehr, und es ist auch nicht zu erwarten, dass sie diese wiederherstellen. Regelmäßig wird ein Scheitern der Ehe angenommen, wenn Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses Trennungsjahr ist nach § 1566 Abs. 1 BGB Voraussetzung für die Scheidung.

Ausnahmen im Sinne einer verkürzten Trennungszeit werden nur in bestimmten Härtefällen gemacht. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung sind beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden, und die Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Anders bei der streitigen Scheidung, bei der ein Partner der Scheidung nicht zustimmen möchte.

Eine Scheidung ohne Zustimmung des einen Ehepartners ist möglich. Jedoch wird die Ehe in diesem Fall unter Umständen erst nach dreijährigem Getrenntleben als gescheitert angesehen. Der scheidungswillige Ehepartner könnte somit die Scheidung einige Zeit hinauszögern. Der scheidungswillige Partner muss sich damit nicht abfinden. Er kann dem Familiengericht nach dem Trennungsjahr darlegen, dass die Ehe zerrüttet ist. Das Gericht hört die Parteien dazu an.

Wann ist eine Ehe zerrüttet?

Kann der scheidungswillige Ehepartner vor dem Familiengericht darlegen, dass die Ehekrise nicht mehr zu überwinden ist, weil keine Versöhnungsbereitschaft besteht, kann dies für die Zerrüttung der Ehe sprechen. Auch wenn sich einer der Partner endgültig einem neuen Partner zugewandt hat, wird in den meisten Fällen das Familiengericht eine Zerrüttung der Ehe annehmen.

Es kommt jeweils auf die Umstände des einzelnen Falls an, ob das Gericht zur Überzeugung kommt, dass die Ehe zerrüttet ist. In diesem Fall wird die Ehe gegen den Willen des einen Ehepartners geschieden.

Dabei kommt es eher selten vor, dass die Zerrüttung der Ehe nicht dargelegt werden kann und die 3-Jahres-Frist einzuhalten ist. Wer als scheidungswilliger Partner eine Scheidung ohne Zustimmung erreichen will, muss sich gut auf das gerichtliche Verfahren vorbereiten.

Streitige Scheidungen und Scheidungsfolgen

Können Sie als scheidungswilliger Ehepartner vor Gericht darlegen, dass die Ehe zerrüttet ist, kann die Scheidung möglicherweise weiterhin nicht erfolgen. Vielleicht streiten Sie sich jetzt mit dem nicht scheidungswilligen Partner über Scheidungsfolgen, die das Scheidungsverfahren hinausziehen. In manchen Fällen trennt das Familiengericht bestimmte Scheidungsfolgesachen vom Hauptverfahren ab, sodass die Scheidung selbst erfolgt und über Scheidungsfolgen im Nachgang entschieden wird.

Jedoch ist der Regelfall, den der Gesetzgeber für die Scheidung vorgesehen hat, das Verbundverfahren. Geschieden wird erst, wenn alle Scheidungsfolgen geklärt sind. Möchte eine Partei die Scheidung hinauszögern, weil sie scheidungsunwillig ist, sind prozesstaktische Maßnahmen möglich. Hier wird der Anwalt der scheidungsunwillgen Partei die Folgesachen erst nacheinander beim Gericht anhängig machen. Anträge auf Auskunft und Zahlung werden für jede einzelne Scheidungsfolge einzeln gestellt. Schnell zieht sich ein Scheidungsverfahren über mehrere Jahre hin.

Kosten einer streitigen Scheidung

Die Kosten einer streitigen Scheidung variieren und sind von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es lässt sich aber feststellen, dass eine streitige Scheidung höhere Kosten verursachen wird als eine einvernehmliche. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kommen die Parteien möglicherweise mit einem Anwalt aus, weil der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner im Scheidungstermin ohne eigenen Rechtsanwalt der Scheidung zustimmen kann. Ebenso bestimmt die Dauer des Verfahrens maßgeblich über die Höhe der Kosten.

Die Kosten setzen sich zusammen aus Anwalts- und Gerichtskosten. Je mehr Aspekte der Scheidung streitig sind und gerichtlich geklärt werden müssen, desto höher sind die Kosten in Abhängigkeit vom Streitwert. Kostensteigernde Faktoren sind nicht nur Dauer und Umfang der streitigen Angelegenheiten, sondern auch spezielle Erfordernisse wie die Einholung von Gutachten.

Die Dauer einer streitigen Scheidung

Wie lange eine streitige Scheidung dauert, hängt von vielen Faktoren ab. Schon für eine einvernehmliche Scheidung müssen Sie je nach Auslastung des Familiengerichts mit mindestens sechs Monaten nach Stellung des Scheidungsantrags rechnen. Je nach Lage des Einzelfalls müssen Sie bei einer streitigen Scheidung durchschnittlich mit einem Zeitraum zwischen einem und drei Jahren rechnen.

Je mehr Streitpunkte und komplexer das Verfahren, desto länger wird es dauern. Wie beschrieben kann ein scheidungsunwilliger Partner zwar nicht auf unabsehbare Zeit die Scheidung verhindern, er kann aber vieles dafür tun, dass sich das Verfahren hinzieht. Hier kommt es unter anderem auch darauf an, ob das Gericht taktische Verzögerungen wie das Nichterscheinen zu Terminen oder die ständige Veränderung von Forderungen sanktioniert.

Scheidung ohne Zustimmung: Anwaltliche Expertise und gute Vorbereitung sind entscheidend.

Streitige Scheidungen sind komplexer als einvernehmliche Verfahren. Wenn ein Partner hartnäckig die Scheidung verweigern will, so kann er das gesamte Verfahren erheblich verzögern. Lassen Sie sich als scheidungswilliger Partner deshalb von erfahrenen Familienrechtsanwälten beraten und durch das Verfahren begleiten. Eine exzellente Vorbereitung und das Bereithalten aller relevanten Dokumente sind bei der streitigen Scheidung besonders wichtig.

Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht wird sich immer wieder während des Verfahrens darum bemühen, die Motive des scheidungsunwilligen Partners zu hinterfragen. Oftmals verbergen sich dahinter vorwiegend finanzielle Befürchtungen.

Indem man hier bei aller Konsequenz in der Sache regelmäßig Gespräche anbietet und zum Beispiel auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung hinarbeitet, kann möglicherweise schneller ein Durchbruch erzielt werden. Ein lang andauerndes Scheidungsverfahren ist nicht nur kostspielig, sondern belastet die Nerven und die Zeit aller Beteiligten.

Wir stehen Ihnen bei einer streitigen Scheidung zur Seite und suchen mit Ihnen gemeinsam nach der besten individuellen Lösung in Ihrem Fall.

Fazit

  • Auch wenn ein Partner der Scheidung nicht zustimmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Scheidung erfolgen.
  • Streitige Scheidungen erfordern kompetente anwaltliche Begleitung und optimale Vorbereitung.
  • Streitige Scheidungsverfahren dauern länger und kosten mehr als einvernehmliche.
  • Scheidungsunwllige Parteien haben viele Möglichkeiten, das Verfahren zu verzögern.
  • Ihr Fachanwalt für Familienrecht wird Sie dabei unterstützen, eine möglichst zügige Scheidung zu erreichen.

FAQ

Sind streitige Scheidungen teurer als einvernehmliche?

Hier sind sich die Beteiligten über die Scheidung selbst und/oder bestimmte Scheidungsfolgen nicht einig. Das Gericht muss in diesem Fall die streitigen Teilaspekte entscheiden.

Sind streitige Scheidungen teurer als einvernehmliche?

Es entstehen regelmäßig Mehrkosten im Vergleich mit der einvernehmlichen Scheidung, weil die Verfahren länger dauern und komplexer sind.

Wie lange dauert eine Scheidung bei Uneinigkeit?

Streitige Scheidungen können mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Kann ein Partner die Scheidung verweigern oder nur hinauszögern?

Eine Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zustimmung eines scheidungsunwilligen Partners erfolgen. Jedoch kann der sich sperrende Ehepartner unter anderem durch taktische Maßnahmen das gesamte Verfahren verzögern.

Welche Schritte sollten Sie unternehmen, um sich auf eine streitige Scheidung vorzubereiten?

Wählen Sie von Anfang an einen kompetenten und erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht an Ihrer Seite. Stellen Sie sämtliche relevanten Dokumente und Beweismittel zusammen, um streitige Sachverhalte überzeugend darlegen zu können.

Zur Person
Dr. Jörg Schröck
Fachanwalt für Familienrecht

In unserer renommierten Anwaltskanzlei sind wir auf sämtliche Aspekte des Familienrechts spezialisiert. Mit Jörg Schröck, einem versierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, gehören wir zu den führenden Experten für familiäre Rechtsangelegenheiten und Scheidungen. Unsere fundierte Beratung richtet sich besonders an Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige in diversen Berufsfeldern wie Medizin, Architektur, IT und Ingenieurwesen, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung und Steuerrecht. Dank unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können Sie auf unsere kompetente und zuverlässige juristische Unterstützung zählen.

Dr. Jörg Schröck
Fachanwalt für Familienrecht

Kompetenzen in Sachen Verfahrensstrategie und Rechtsanalyse

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