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Familienrecht Österreich

Pressemitteilung vom 28. Jänner 2013


Österreichweiter Vollausbau der Familiengerichtshilfe ist bereits auf Hochtouren angelaufen

Geschätzte Lesezeit: 2 min

Wien – Die Justiz bereitet sich intensiv auf die Umsetzung des am 1. Februar in Kraft tretenden Familienrechts NEU vor. Bei einer Pressekonferenz präsentierte Justizministerin Beatrix Karl heute gemeinsam mit Familienrichter-Vorsitzender Doris Täubel-Weinreich und Familiengerichtshilfe-Leiterin Andrea Kneidinger die praktischen Neuerungen und Maßnahmen zur Umsetzung.

Das Familienrecht NEU bringt einen bundesweiten Ausbau der Familiengerichtshilfe und eine verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlichen Scheidungen. Beides soll dabei helfen, dass auch in der Praxis und nicht nur in der Rhetorik das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Bereits im Vorfeld konnte die Justizministerin 20 zusätzliche Familienrichterstellen trotz bundesweiter Sparzwänge durchsetzen und damit eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des neuen Familienrechts erfüllen.

„Mit dem neuen Familienrecht ist ein Meilenstein für Österreichs Familien gelungen. Das Familienrecht NEU hilft Vätern und Müttern dort weiter, wo sie alleine keine gemeinsame Lösung mehr finden können und stellt dabei ganz klar die Kinder in den Mittelpunkt“, betonte Beatrix Karl bei der heutigen Pressekonferenz.

Die Justizministerin kündigte an, nach einem schrittweisen Ausbau bis Sommer 2014 rund 200 Familiengerichtshelferinnen und Besuchsmittler österreichweit einsetzen zu wollen. Der Ausbau hat bereits begonnen, bereits im Sommer diesen Jahres sollen etwa 100 Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Speziell geschulte Psychologinnen und Sozialpädagogen begleiten Familien vor und während eines Verfahrens und tragen so zu rascheren und vermehrt einvernehmlichen Lösungen vor Gericht bei.

„Die Unterstützung der Familiengerichtshilfe soll verhindern, dass Kinder durch zu lange Verfahren zusätzlich traumatisiert werden. Die Besuchsmittler leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass das Kontaktrecht auch in der Praxis funktioniert“, so Karl über die Vorteile dieser neuen Einrichtung.

„Ich bin zuversichtlich, dass die praktische Umsetzung des neuen Familienrechts gut gelingen wird“, zeigte sich Karl angesichts der bereits erfolgreich angelaufenen Vorbereitungen, einer österreichweiten Informationstour der zuständigen Fachbeamten sowie der guten Zusammenarbeit mit den Familienrichterinnen und Familienrichtern überzeugt. Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Justiz
Christian Wigand. M.A., M.A.I.S.
Pressesprecher der Bundesministerin
Tel.: +43 1 52152 2263
christian.wigand@bmj.gv.at


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Unterhaltspflicht deutscher Eltern, wenn das Kind in Österreich lebt.

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