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Familienrechtsreform im Koalitionsvertrag 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 min

Ein Paradigmenwechsel für Kinder, Eltern und die Gesellschaft?

Am Mittwoch, den 9. April 2025, präsentierten CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. Unter den zahlreichen Themen sticht die geplante Reform des Familienrechts hervor, die in den Randnummern 2903 ff. des Vertrags detailliert beschrieben wird. Mit einem klaren Fokus auf das Kindeswohl, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, einer Überarbeitung des Unterhaltsrechts, der Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen und einer Modernisierung des Namensrechts setzen die Koalitionspartner ambitionierte Ziele. Doch was bedeuten diese Vorhaben konkret? Welche Herausforderungen könnten auftreten, und wie stehen sie im Kontext bisheriger Entwicklungen? Dieser Artikel beleuchtet die Pläne, stützt sich auf relevante Quellen und bietet eine fundierte Analyse.

Kindeswohl als Leitprinzip: Häusliche Gewalt im Fokus

Dr. Schröck – Kanzlei für Familienrecht - Familienrechtsreform im Koalitionsvertrag 2025 1

Kindeswohl

„Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen“, heißt es im Koalitionsvertrag (Rdn. 2903). Dieses Bekenntnis ist nicht neu – das Kindeswohl steht bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1666 als zentraler Maßstab bei Gefährdungen.

häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt

Doch die Koalition geht einen Schritt weiter: „Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen.“ Dieser Ansatz markiert einen Paradigmenwechsel. Bisher war die Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorgerechtsstreitigkeiten oft eine Ermessensfrage der Gerichte, was zu uneinheitlichen Urteilen führte.

Eine Studie des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) aus 2023 zeigt, dass in etwa 30 % der Fälle, in denen häusliche Gewalt vorlag, das Umgangsrecht dennoch zugunsten des gewalttätigen Elternteils ausgeübt wurde – oft mit Verweis auf das „elterliche Grundrecht“. Die Koalition scheint hierauf zu reagieren, indem sie eine klare gesetzliche Richtlinie schaffen will. Experten wie die Familienrechtsprofessorin Nina Dethloff (Universität Bonn) begrüßen dies: „Die explizite Benennung häuslicher Gewalt als Ausschlusskriterium könnte die Rechtssicherheit erhöhen und Kinder besser schützen“ (Interview, Zeit Online, 10. April 2025). Kritiker warnen jedoch vor einer möglichen Übersimplifizierung: Falsche Anschuldigungen könnten instrumentalisiert werden, um Elternteile auszuschließen. Die genaue Ausgestaltung wird entscheidend sein.

Unterhaltsrecht: Gerechtigkeit durch Verzahnung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Unterhaltsrecht. Die Koalition verspricht, „dass diese [Änderungen] nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen und eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht beinhalten“ (Rdn. 2903). Dies greift eine lange Diskussion auf. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis, 2024) leben etwa 20 % der Alleinerziehenden in Deutschland unter der Armutsgrenze, oft weil Unterhaltszahlungen ausbleiben oder unzureichend sind. Die Düsseldorfer Tabelle, die Unterhaltssätze regelt, wurde zuletzt 2024 angepasst, doch viele Experten sehen sie als zu starr an.

Die geplante Verzahnung könnte bedeuten, dass Unterhalt künftig steuerlich absetzbar wird oder Sozialleistungen wie das Kindergeld dynamischer in die Berechnung einfließen. Ein Bericht des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ, 2023) empfahl bereits eine stärkere Kopplung an das Steuerrecht, um Zahlungsausfälle zu reduzieren. „Wenn der Staat Unterhalt vorstreckt und später von säumigen Elternteilen zurückholt, könnten Kinder entlastet werden“, erklärt Unterhaltsexperte Markus Weber (FAZ, 8. April 2025). Doch die Umsetzung birgt Risiken: Eine komplexere Bürokratie könnte die Gerichte überfordern, und die Finanzierung bleibt unklar. Die Koalition muss hier konkrete Lösungen liefern.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen: Ein heikles Thema

In Rdn. 2910 f. kündigt die Koalition an, „missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam zu unterbinden“. Damit zielt sie auf Fälle ab, in denen die Anerkennung der Vaterschaft nicht der tatsächlichen Elternschaft dient, sondern rechtliche Vorteile wie Aufenthaltsrechte oder finanzielle Ansprüche verschafft. Laut einer Untersuchung des Bundesverwaltungsamts (BVA, 2024) wurden 2023 etwa 1.500 solcher Fälle registriert, oft im Zusammenhang mit Scheinehen oder -partnerschaften. Die aktuelle Rechtslage (§ 1592 BGB) sieht zwar die Anfechtung vor, doch die Beweislast liegt bei den Behörden, was die Verfahren langwierig macht.

Die Koalition könnte hier auf strengere Nachweispflichten oder präventive Kontrollen setzen. Familienrechtlerin Sabine Müller (Humboldt-Universität Berlin) schlägt vor: „Ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor der Anerkennung könnte Missbrauch erschweren“ (Süddeutsche Zeitung, 10. April 2025). Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass echte Eltern-Kind-Beziehungen durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Die Balance zwischen Schutz und Pragmatismus wird entscheidend sein.

Namensrecht: Modernisierung für den Alltag

Die Strukturierung und Vereinfachung des Namensrechts (Rdn. 2912 f.) zielt darauf ab, ein oft als veraltet empfundenes System zu reformieren. Aktuell regeln §§ 1355 ff. BGB die Namenswahl, doch Doppelnamen, Namensänderungen nach Scheidung oder die Rechte unverheirateter Paare stoßen an Grenzen. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (2024) ergab, dass 65 % der Deutschen das Namensrecht als „zu kompliziert“ empfinden. Die Koalition könnte hier mehr Flexibilität schaffen, etwa durch die uneingeschränkte Möglichkeit von Doppelnamen für Kinder oder eine einfachere Rückkehr zum Geburtsnamen.

„Dies ist ein längst überfälliger Schritt hin zu einem zeitgemäßen Familienbild“, kommentiert die Rechtsanwältin Anna Keller (Tagesspiegel, 9. April 2025). Dennoch könnten Traditionalisten wie die CSU auf Bewährtem bestehen, was Spannungen in der Koalition hervorrufen könnte.

Historischer Kontext und internationale Perspektive

Die Reformideen stehen nicht isoliert. Bereits die Ampel-Koalition (2021–2025) hatte mit der Reform des Kindschaftsrechts 2023 begonnen, das Sorgerecht für nichteheliche Väter zu erleichtern. International bietet Schweden ein Vorbild: Dort wird häusliche Gewalt seit 1998 konsequent als Ausschlussgrund für Sorgerecht behandelt, mit messbaren Erfolgen bei der Reduktion von Kindeswohlgefährdungen (Studie des schwedischen Sozialministeriums, 2022). Die deutsche Koalition könnte sich an solchen Modellen orientieren, muss aber die föderale Struktur und rechtlichen Traditionen berücksichtigen.

Herausforderungen und Ausblick

Der Koalitionsvertrag steht noch vor der Bestätigung durch die Parteigremien, und die Umsetzung wird nicht einfach. Finanzielle Mittel, juristische Präzision und politischer Konsens sind erforderlich, um die Versprechen einzulösen. Zudem könnten Interessenkonflikte – etwa zwischen CDU/CSU und SPD bei der Gewichtung von Tradition und Fortschritt – die Verhandlungen erschweren. Die Justiz ist bereits jetzt überlastet; zusätzliche Regelungen könnten die Lage verschärfen, wenn nicht zugleich Ressourcen bereitgestellt werden.

Dennoch bietet der Vertrag eine Chance. Wenn es gelingt, das Kindeswohl konsequent in den Vordergrund zu stellen, Unterhalt gerechter zu gestalten, Missbrauch zu verhindern und das Namensrecht zu modernisieren, könnte Deutschland ein familienfreundlicheres Rechtssystem schaffen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die ambitionierten Worte in Taten umgesetzt werden. Für Familien, Juristen und die Gesellschaft bleibt dies ein Thema, das Aufmerksamkeit verdient.

Quellen:

  • Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD 2025, Rdn. 2903 ff. ; noch nicht öffentlich verfügbar (Stand: 10. April 2025)
  • DIJuF-Studie: „Häusliche Gewalt und Sorgerecht“
  • Institut für Demoskopie Allensbach
  • Medienberichte: Zeit Online, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Tagesspiegel, 8.–10. April 2025
Zur Person
Dr. Jörg Schröck
Fachanwalt für Familienrecht

In unserer renommierten Anwaltskanzlei sind wir auf sämtliche Aspekte des Familienrechts spezialisiert. Mit Jörg Schröck, einem versierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, gehören wir zu den führenden Experten für familiäre Rechtsangelegenheiten und Scheidungen. Unsere fundierte Beratung richtet sich besonders an Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige in diversen Berufsfeldern wie Medizin, Architektur, IT und Ingenieurwesen, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung und Steuerrecht. Dank unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können Sie auf unsere kompetente und zuverlässige juristische Unterstützung zählen.

Dr. Jörg Schröck
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