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Üblicherweise muss der Scheidung in Deutschland ein Trennungsjahr vorausgehen. Doch es gibt Ausnahmen, die eine sogenannte Härtefallscheidung gestatten: Per Gericht wird das Trennungsjahr als nicht zumutbar eingestuft.
Für eine Scheidung ohne Trennungsjahr müssen bestimmte Umstände erfüllt sein, die genau geprüft werden.
Streben Sie eine sofortige Scheidung an und möchten das Trennungsjahr umgehen, weil die Situation einfach untragbar ist? Erfahren Sie hier, welche Situationen zu einer Härtefallscheidung berechtigen, wie Sie am besten vorgehen und wie ich Sie dabei unterstützen kann.
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Wer sich für die Scheidung entschieden hat, mag das Trennungsjahr als lästig und überflüssig empfinden. Es erfüllt jedoch im Normalfall durchaus seinen Zweck. Einerseits verschafft es den Ehepartnern Abstand voneinander und somit Gelegenheit, die Trennung zu reflektieren, denn nicht selten kommt es nach einer Scheidungsabsicht entgegen aller Erwartungen doch noch zu einer Versöhnung. Andererseits ist die endgültige Trennung ein massiver Einschnitt und mit Konsequenzen verbunden.
Es sind Entscheidungen zu treffen wie gegebenenfalls die Aufteilung des Wertevermögens, der Umgang mit gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich und mehr. Einvernehmlichkeit macht in diesen Belangen Sinn, denn je weniger Streitpunkte es gibt, desto weniger Kostenaufwand entsteht und desto unkomplizierter kann die Scheidung vollzogen werden.
Sie können das Trennungsjahr außerdem als eine Art Testphase für die beabsichtigte Scheidung betrachten. Schließlich müssen beide Ehepartner ihr Leben neu orientieren und organisieren. Das geschieht bereits mit dem Trennungsjahr, in dem entweder eine räumliche Trennung erfolgt oder die Partner unter einem Dach die getrennte Lebensführung organisieren.
Mit Ablauf des Trennungsjahres gilt die Ehe per Gesetz als gescheitert.
Mehr zum Thema Getrenntleben lesen Sie hier.
Gerichte stehen vor der Herausforderung, sozusagen die Spreu vom Weizen zu trennen: Liegt tatsächlich eine unzumutbare Härte vor oder möchte ein Ehepartner lediglich das Trennungsjahr umgehen und die Scheidung beschleunigen, beispielsweise um frei für eine neue Partnerschaft oder Eheschließung zu sein.
Diesbezüglich ist zunächst zu klären, was eine unzumutbare Härte ist. Die Begriffe deuten es bereits an: Die Fortsetzung der Ehe und Einhaltung des Trennungsjahres ist nicht nur unzumutbar, sondern würde auch eine besondere Härte, also enorme, untragbare Belastung darstellen. Die Gründe für die Unzumutbarkeit und den damit verbundenen Härtefall müssen zudem in der Person Ihres Ehepartners liegen.
Zu den charakteristischen Umständen, die eine Härtefallscheidung ermöglichen, zählen unter anderem
Mehr zum Thema Härtefall-Scheidung lesen Sie hier.
Allerdings sind dies keine gesetzlich definierten Gründe, die zu einer Scheidung ohne Trennungsjahr berechtigen – jeder Einzelfall wird vom Familiengericht sorgfältig geprüft. Ausschlaggebend ist stets die vorliegende Unzumutbarkeit aufgrund einer sehr extremen physischen oder psychischen Beeinträchtigung. Eine solche ist dem Gericht glaubhaft nachzuweisen.
Das macht die Angelegenheit nicht einfach, denn die Nachweispflicht liegt bei dem ohnehin stark belasteten Ehepartner, der die Härtefallscheidung beantragt. Hinzu kommen die subjektive Empfindung und die von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Belastungsgrenzen.
Möglicherweise werden ständige, vom Ehepartner ausgehende Streitereien als unzumutbar empfunden oder die ausgeprägte Schlampigkeit und Nachlässigkeit im Haushalt sind ein gefühlter Härtefall. Ebenso kann das ständige Fremdgehen des Ehepartners Anlass geben, eine Scheidung ohne Trennungsjahr anzustreben. In solchen Fällen kann das Gericht die Einhaltung des Trennungsjahres als zumutbar einstufen. Ausnahmen bestätigen aber die Regel und deshalb erfolgt immer eine sorgfältige Prüfung aller Umstände.
Im Einzelfall ist es folglich möglich, dass eine Härtefallscheidung gestattet wird, wenn die Gründe weniger charakteristisch sind als die obigen. Der (fortgesetzte) Ehebruch in der gemeinsamen Wohnung wäre ein mögliches Beispiel oder auch die plötzliche gleichgeschlechtliche Gesinnung des Ehepartners.
Es wurde bereits angesprochen: Streben Sie eine Scheidung ohne Trennungsjahr an, liegt die Beweislast bei Ihnen. Subjektive Schilderungen alleine, selbst wenn sie den objektiven Tatsachen entsprechen, genügen den Gerichten nicht.
Trotz der Belastung, aufgrund derer Sie überhaupt eine Härtefallscheidung beantragen, sind Sie also in der Pflicht, dem Gericht die unzumutbare Härte darzulegen und entsprechende Nachweise zu erbringen. Je besser die Beweisführung gelingt, desto besser stehen auch die Chancen für eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr.
Verzweifeln Sie jedoch nicht im Vorfeld aufgrund der zusätzlichen Belastung und der Ungewissheit, ob das Gericht ihrem Anliegen nachgibt: Es besteht vor Gericht ohnehin Anwaltspflicht. Ein Rechtsanwalt kann Sie beraten, bei der Beweisführung unterstützen und Sie auf die Verhandlung vorbereiten.
Welche Beweise sind nun für Gerichte nachvollziehbar und haben eine Chance auf Anerkennung?
Gängige Beweismittel sind
Durch das Gericht wird eine Prüfung erfolgen und auch der Ehepartner hat das Recht, zu Wort zu kommen. Im Zweifel, etwa bei Aussage gegen Aussage, kann eine Entscheidung ausschließlich anhand der vorgelegten Beweise stattfinden.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine Härtefallscheidung kein Anlass für ein Eilverfahren ist. Es findet daher eine Verhandlung vor Gericht statt, ganz wie bei einer normalen Scheidung unter Einhaltung des Trennungsjahres. Im Trennungsjahr liegt allerdings der wesentliche Unterschied zur sofortigen Scheidung, bei der Sie sich auf einen Härtefall berufen – die in diesem Fall als unzumutbar eingestufte Wartezeit entfällt.
Die Vorteile einer Härtefallscheidung sind für Betroffene von großer Bedeutung: Sie müssen nicht erst das Trennungsjahr absolvieren, sondern können sich schneller scheiden lassen. Weiterhin kann die Scheidung ohne Trennungsjahr unter Umständen einen gewissen Schutz bieten, etwa bei wiederholter körperlicher Gewalt durch den Ehepartner. Eine Schutzfunktion kann sie auch bei psychischer Belastung innehaben oder wenn die gesamte Lebenssituation und das direkte Lebensumfeld unter der Sucht des Ehepartners leiden.
Nachteilig können der mit der Scheidung im Härtefall verbundene höhere Aufwand und die höheren Kosten sein: Sie müssen Ihre Situation darlegen und nachweisen. Es erfolgt eine intensive gerichtliche Prüfung des Sachverhalts, wodurch sich das Verfahren in die Länge ziehen kann. Mit einer gründlichen Vorarbeit, unterstützt durch einen Fachanwalt, können Sie jedoch zu einem reibungslosen Ablauf beitragen.
Möglicherweise befinden Sie sich in einer Verfassung unter hoher Belastung und das Beantragen der sofortigen Scheidung nebst Nachweiserbringung und Darstellung Ihrer Situation kann emotional nochmals sehr aufwühlend sein. Das sollte Sie aber nicht davon abhalten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Sie umfassend beraten und die Erfolgsaussichten prüfen kann; schließlich möchten Sie der Situation ein Ende bereiten.
Beweise können die Entscheidung des Gerichts maßgeblich beeinflussen. Ebenso ist das Gericht auf eine klare, verständliche Darlegung der Problematik angewiesen. Machen Sie sich daher Notizen und suchen Sie alle verfügbaren Beweismittel zusammen oder fordern Sie diese an (Arztberichte, Gutachten, polizeiliche Anzeigen). Listen Sie potenzielle Zeugen auf.
Davon abgesehen ist die Konsultierung eines Fachanwalts Ihr wichtigster Handlungsschritt. Eine frühzeitige Beratung hilft Ihnen, Klarheit zu gewinnen und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten im Hinblick auf eine Härtefallscheidung auf. Ein Anwalt kann auch eine erste juristische Einschätzung der Situation und Erfolgsaussichten geben. Mit anwaltlicher Unterstützung fällt zudem die Beweisführung leichter.
Letztendlich sind Sie bei einem Rechtsanwalt außerdem in neutraler Umgebung und können Ihre Situation zunächst unbefangen schildern. Sie erfahren, was auf Sie zukommt und können sich im Vorfeld mit dem juristischen Ablauf auseinandersetzen. Gemeinsam besprechen Sie die rechtlichen Optionen sowie deren Vor- und Nachteile.
Zögern Sie nicht, sich auf diesem Weg Hilfe und fachliche Unterstützung zu holen: Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu unserer Kanzlei auf, um die rechtlichen Möglichkeiten zu klären und schnell die richtigen Schritte für eine Scheidung ohne Trennungsjahr einleiten zu können.
Eine Härtefallscheidung ermöglicht eine Scheidung ohne das übliche Trennungsjahr, wenn es für den Betroffenen unzumutbar wäre, die Ehe fortzusetzen. Das Gericht prüft dies anhand bestimmter Umstände, die als extreme Belastung angesehen werden.
Typische Gründe für eine Härtefallscheidung sind häusliche Gewalt, Misshandlungen, Alkohol- oder Drogensucht des Ehepartners, Straffälligkeit oder Missbrauch. Jeder Fall wird individuell geprüft.
Sie müssen Beweise vorlegen, wie ärztliche Atteste, Polizeiberichte oder Zeugenaussagen, die die Belastung durch das Verhalten des Ehepartners belegen. Eine überzeugende Beweisführung erhöht die Chancen auf eine sofortige Scheidung.
Der Vorteil liegt darin, dass Sie sich schneller scheiden lassen können und das Trennungsjahr entfällt. Allerdings ist der Aufwand für die Beweisführung höher, was zu längeren Verfahren und höheren Kosten führen kann.
Ja, für eine Härtefallscheidung besteht eine Anwaltspflicht. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Beweisführung, der Darstellung Ihrer Situation und der Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren helfen.
Sammeln Sie Beweise für die unzumutbare Härte, wie Arztberichte oder polizeiliche Anzeigen, und konsultieren Sie frühzeitig einen Fachanwalt. Dieser kann die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Scheidung helfen.
Bildquellennachweis: Elnur I Canva
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