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Die Gesellschaft hat sich drastisch gewandelt: Früher waren nichtverheiratete Eltern die Ausnahme. Zwischenzeitlich wird jedes dritte Kind in Deutschland von einer unverheirateten Mutter auf die Welt gebracht. Vor zwanzig Jahren lag der Anteil noch bei 15 Prozent. Teilweise sind Regelungen des Familienrechts im BGB überholt und nicht mehr zeitgemäß. Nun hat der Gesetzgeber reagiert: Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Es wurde am 19.April 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 19. Mai 2013 in Kraft.
Thema SORGERECHT für LEIBLICHEN VATER
Die Gesetzesnovelle 2013
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