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Bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht (Kindesunterhalt,Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt) ist zu beachten, dass insgesamt (seit 2016) > 23 % des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge in Abzug gebracht werden können. Die Rechtsprechung sieht auch die Finanzierung und Investition in Immobilien als eine sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge (vgl. OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.2010; Az.: 11 UF 506/09).
In unserer renommierten Anwaltskanzlei sind wir auf sämtliche Aspekte des Familienrechts spezialisiert. Mit Jörg Schröck, einem versierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, gehören wir zu den führenden Experten für familiäre Rechtsangelegenheiten und Scheidungen. Unsere fundierte Beratung richtet sich besonders an Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige in diversen Berufsfeldern wie Medizin, Architektur, IT und Ingenieurwesen, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung und Steuerrecht. Dank unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können Sie auf unsere kompetente und zuverlässige juristische Unterstützung zählen.
Kompetenzen in Sachen Verfahrensstrategie und Rechtsanalyse
Überregional und unabhängig: Wir arbeiten ganz bewusst überregional, um unabhängig vom Wohlwollen einer örtlichen Richterschaft zu sein.
Eigenschaften: durchsetzungsstark – erfahren – clever
Referenzen: Unsere Referenzen sprechen für die Qualität unserer Arbeit.
In dessen Verlauf können Sie sich für eine kostenfreie Erstberatung im Fall eines Scheidungsmandats oder in anderen Angelegenheiten für eine Beratung zum Pauschalpreis entscheiden.
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