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Immobilie als Altersvorsorge

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Bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht (Kindesunterhalt,Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt) ist zu beachten, dass insgesamt (seit 2016) > 23 % des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge in Abzug gebracht werden können. Die Rechtsprechung sieht auch die Finanzierung und Investition in Immobilien als eine sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge (vgl. OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.2010; Az.: 11 UF 506/09).

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