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Familienrecht

Unsere Infothek ist ein Wissensschatz für die familienrechtliche Praxis, den Sie in der fachlichen Tiefe und systematischen Darstellung – frei zugänglich – nirgendwo sonst im Internet finden werden.


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Unser Ziel
 
Unser Antrieb ist es, Sie vor „Schiffbruch“ im Familienrechtsstreit zu bewahren.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Schröck – Was ist familienrecht-ratgeber.com?

Infothek im Überblick

Dr. Schröck – Kanzlei für Familienrecht - Infothek zum Familienrecht im Überblick 1

Themen
zum FamR

Dr. Schröck – Kanzlei für Familienrecht - Infothek zum Familienrecht im Überblick 1

Arbeitshilfen
für die Praxis

Ziel der Infothek
Ihre Vorteile

Das Ziel
Unser Antrieb


  • Selbst betroffen: Wer das erste Mal von einer Trennung / Scheidung betroffen ist, hat meist keine Vorstellung davon, was rechtlich auf ihn zukommt und wie die Justiz mit der Angelegenheit umgeht.  Was über Jahre in einem gemeinschaftlichen Leben zusammengewachsen und erwirtschaftet wurde, soll nun gerecht, komplikationslos, schnell und am besten ohne Streit auseinandergesetzt werden? Eine Wunschvorstellung, die Ihnen die Justiz und seine Akteure größtenteils nicht erfüllen werden. In Form von drei Grundregeln haben wir zusammengefasst, womit Sie zu rechnen haben.
  • Ziel der Infothek: Hier finden Sie wichtige Informationen, um die beste Entscheidung darüber zu treffen, wem Sie Ihr Anliegen anvertrauen können. Der Autor, Dr. jur. Jörg Schröck, hat die Infothek ins Leben gerufen, nachdem er bei seiner eigenen Trennung und Scheidung im Jahr 2005 große Schwierigkeiten hatte, einen geeigneten Familienrechtsanwalt zu finden (Lebenlauf). Wir möchten Ihnen diese Schwierigkeiten ersparen. Unser Tipp: Seien Sie vorsichtig bei Alleingängen!
  • Motivation: Unser Ziel in der Infothek ist es, jeden Menschen bestmöglich davor zu schützen, der Justiz und ihren Akteuren hilflos ausgeliefert zu sein. Wenn wir dazu beitragen können, erfüllt uns das zutiefst. Unsere Mission lautet: „Schaffe mehr Wert, als du verbrauchst, und du wirst glücklich sein.“ Wir freuen uns über das positive Feedback zu unserer Arbeit.

» Kommentare von Kollegen zur Infothek

» Was können wir persönlich für Sie tun?

Ihr Vorteil
Wissen führt zu mehr Selbstwirksamkeit


  • Menschen sind nicht dazu bestimmt, Sklaverei oder andere Opferrollen zu akzeptieren. Nur durch eigenes Wissen erlangen Sie Selbstwirksamkeit. In unserer Infothek erfahren Sie, welche Regeln im Rechtsstreit gelten und wie Justiz und Anwälte vorgehen. Je informierter Sie sind, desto weniger Angst müssen Sie haben, „übers Ohr gehauen“ zu werden.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie als souveräne Partei wahrgenommen werden, die ihre Interessen und Rechte formulieren kann. Geben Sie Ihrem Anwalt klare Anweisungen, anstatt blind zu folgen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie so lange nach, bis Sie eine verständliche Antwort erhalten. Grundsätzlich sollte kein Anwaltsschreiben an die Gegenseite geschickt werden, ohne dass Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung gegeben haben.  

Vorsicht
bei Alleingängen


Überlassen Sie Ihre Angelegenheit nicht dem Zufall. Viele Nutzer unserer Infothek haben versucht, ihre Probleme eigenständig mithilfe der Infothek zu lösen, nur um sich nach Jahren in einer teuren Sackgasse zu befinden.

  • Beispiel aus der Praxis: 

    „Sehr geehrter Herr Dr. jur. Schröck, 
    ich habe mich bereits in Ihrer Infothek eingelesen. An der Stelle ein großes Dankeschön für die Bereitstellung und Aufbereitung. Für mich ist nun allerdings ein Punkt erreicht, an dem ich weder das Vertrauen in die Gegenseite noch in meinen aktuellen Anwalt, noch das Gefühl habe, selbst etwas zu einer Lösung zu bringen. Aus objektiver Betrachtungsperspektive erfolgt die Kontaktaufnahme wahrscheinlich bereits zu spät.“

Kommentare
zur Infothek von Kollegen

  • RA Woelbert – Notar A.D. : „Andere Erzeugnisse am Markt, wecken große Erwartungen, enttäuschen indessen in der täglichen Arbeit“.
  • Nicola Treyde – Fachanwältin für Familienrecht: „Sehr geehrter Herr Kollege Schröck, Ich habe das Bedürfnis, mich bei Ihnen zu bedanken. Ich recherchiere für ALLES IMMER als erstes auf Ihrer Seite und wenn ich es einmal nicht tue, finde ich am Ende die perfekte Zusammenfassung meiner Recherche auf Ihrer Seite. Sie haben sich so viel Mühe gegeben. Sie schreiben so verständlich für Laien und fundiert für uns, Ihre Kollegen. Vielen vielen Dank für Ihre Internetseite.
  • Kurt Schulte Herbrüggen –  Fachanwalt für Familienrecht: „Eine gute Homepage erkennt man sofort – Dann gibt es Homepages, die über das »normale« Maß hinausgehen, die Sie sofort erkennen werden, wenn Sie diese finden. Sie zeichnen sich durch das Bemühen aus, inhaltlich dem potenziellen Kunden Informationen zu bieten, die ihn weiterbringen. Sie bringen die Persönlichkeit des Anwalts zum Ausdruck. Nachstehend einige Beispiele, wobei ich betonen möchte, dass ich die Kollegen nicht persönlich kenne, aber wegen ihrer Internet-Präsenz sicher bin, dass Sie dort nicht schlecht aufgehoben sein können: Rechtsanwalt Dr. Schröck …“
  • Dr. Dominik Mayer – Rechtsanwalt: „Die Webseite von Dr. Schröck hat mir extrem gut geholfen, mich in die Rechtsmaterie einzuarbeiten. Hier wird kein Herrschaftswissen in schöne Worte verpackt, wie auf vielen anderen Webseiten, sondern klar gesagt, was rechtlich Sache ist. Insgesamt habe ich fünf Rechtsverfahren bis zum OLG führen müssen (Zugewinn, Umgang, mehrfach Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt, Befangenheit), um schließlich rechtlich und für mich und meine Tochter vertretbare Ergebnisse zu bekommen. Da ich selber mit juristischer Bildung ausgestattet bin, konnte ich dank der ausführlichen und akkuraten Hinweise von Dr. Schröck einige Verfahren sogar alleine führen (obwohl das nervlich nicht zur Nachahmung zu empfehlen ist!). Auch eine persönliche Beratung von Dr. Schröck per Videokonferenz habe ich in Anspruch genommen, die zu meiner vollsten Zufriedenheit erfolgt ist. Ich wünsche mir für alle Nutzer, dass es diese Webseite möglichst lange gibt und dass sie auch aktuell gehalten wird, für alle, die sich keine teuren Juris- oder Beck-Online-Zugänge leisten können.“
  • Iris Schubert – Rechtsanwältin: Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck, ich möchte mich den lobenden Worten unserer Kollegen zu Ihrer Webseite, der Gestaltung und den inhaltlichen Ausführungen nur allzu gern anschließen. Wie ich Ihnen schon einmal sagte, ersparen Sie vielen unserer Kollegen ein langwieriges Suchen in anderer Lektüre/Kommentaren etc. und geben wertvolle Hinweise und Anregungen.

» Infothek im Überblick

Konfliktlösung
per Mediation

Das Mediationsverfahren konzentriert sich auf die Frage: Wie bringt man beim Verteilungskampf zwei Streitparteien zu einer Einigung, ohne auf das Recht abzustellen? Dabei vermittelt ein speziell ausgebildeter und neutraler Dritter – der sog. Mediator – zwischen den Parteien. Die Methoden der Mediation versuchen, den Horizont auf die beteiligten Interessen und Werte der Konfliktparteien erweitern. Es wird eine Interessen- und Wertebilanz für jeden der Beteiligten erstellt. Das Ziel dabei ist, einen Konsens über einen Werte- und Interessenausgleich zu erzielen.  Eine allumfassende Befriedung des Familienstreits ist erreicht, wenn für alle Konfliktparteien eine Win-win-Situation eintritt. Die Schwierigkeit eine Familien-Mediation anlässlich einer Trennung, liegt jedoch darin, dass meist nur eine Partei vom anderen Ex-Partner etwas will – meist Geld oder Kontakt zu den Kindern – was der andere nicht hergeben oder dem anderen nicht zugestehen will. Wo bleibt die Gegenleistung mit gleichem Rang und Wert für das, was verlangt wird? Wird nicht „gleichwertiges“ zum Austausch angeboten ist, eine einvernehmliche Konfliktlösung kaum möglich. Scheitert der Mediationsversuch, dann verschwindet sofort die Motivation gemeinsam an einem Konsens – frei von Mitteln des Rechts – zu arbeiten. 

» Die Alternative: Güterichterverfahren

Regeln
für den Familienrechtsstreit

Verfahren vor Familiengerichten, auch bekannt als Familiensachen, sind komplex und umfangreich. Sie können sehr emotional sein. Hier sind einige Informationen, worauf Sie bei Familienstreitigkeiten (§ 112 Ziff. 2 FamFG) achten sollten.

Basierend auf unserer Erfahrung gibt es drei wichtige Regeln, die wir Ihnen mitteilen möchten, um unrealistische Erwartungen an die Leistungen des Justizsystems zu vermeiden.

Regel Nr.1
Ungewissheit


Mit modernen, ausgeklügelten Rechenprogrammen und einer Fülle von Rechtsprechungen könnte man meinen, dass rechtliche Auseinandersetzungen schnell und effizient gelöst werden können. Jedoch sieht die Realität anders aus, besonders im Bereich Unterhaltsverfahren. Es gibt keine klare gesetzliche Berechnungsmethode für Unterhaltsansprüche. Stattdessen basieren wir auf gesetzlichen Begriffen wie „Lebensstellung“ und „Lebensverhältnisse“ sowie bestimmten Bemessungsgrundlagen. Die Auslegung dieser Begriffe und die Entwicklung von Berechnungsformeln führen zu kontinuierlichen Diskussionen und komplexen Ermittlungstechniken. Zudem besteht das Risiko von Fehlern seitens der Richter und Anwälte. Eine genaue Vorhersage des Ausgangs eines Prozesses ist daher nicht möglich. Es kommt häufig vor, dass der gleiche Sachverhalt unterschiedlich von verschiedenen Richtern oder Instanzen entschieden wird. Der Streit um das Recht ist hochintellektuell und zeitintensiv, oft dauert ein Verfahren viele Jahre. Nur dann, nach langem Kampf vor Gericht, wird klar, wer letztendlich recht hatte und zu welchem Preis. Selbst „Spezlwirtschaft“ zwischen Richtern und Anwälten kann Ihnen begegnen.

Angesichts all dieser Unsicherheiten und Ängste ist es entscheidend, einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen hilft, einen Rosenkrieg zu vermeiden und ein wirtschaftliches Debakel zu verhindern. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.

Regel Nr.2
Kein blindes Vertrauen


Vertrauen ist wichtig, aber Kontrolle ist besser. Unsere Infothek gibt Ihnen die Möglichkeit, Klarheit und Verständnis für Ihr rechtliches Problem zu erlangen, damit Sie keine Opferrolle einnehmen müssen. Eine Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt, dass jeder dritte anwaltliche Rat falsch ist. Verlassen Sie sich nicht blind auf das Gericht und Ihren Anwalt – Informieren Sie sich selbst. Ein Fachanwaltstitel ist keine Garantie für gute Beratung. Indem Sie Ihrem Anwalt gezielte Fragen stellen, können Sie seine Kompetenz einschätzen. Unsere Infothek bietet Ihnen das nötige Wissen. Verhindern Sie Leid durch falsche Berater. 

Weiterführende Links:
» Bericht eines Opfers von Falschberatung

Regel Nr.3
Verhandeln


Vermeiden Sie Gerichtsstreitigkeiten und den Rosenkrieg. So verhindern Sie langwierige und kostspielige Scheidungskriege, bei denen alle Beteiligten leiden und wertvolle Lebensqualität, Zeit, Geld und die Kinder auf der Strecke bleiben. Denken Sie daran, wer von hohen Verfahrenskosten oder langwierigen Verfahren profitieren könnte. Bleiben Sie verhandlungsbereit, auch wenn es emotional schwerfällt. Es wird eine Zeit nach dem Streit geben, in der Sie Ihren Familienmitgliedern, insbesondere Ihren Kindern, noch in die Augen sehen möchten. Eine einvernehmliche Lösung ist der beste Weg dorthin. Deshalb folgen wir den drei „K’s“.

  • Konflikt ist im Familienrecht stets zu vermeiden. Dann das zerstört die Familie irreversibel.
  • Kompromiss ist nicht optimal. Es bleibt das Gefühl, „man hat etwas geopfert“.
  • Konsens: Die Bedürfnisse aller Beteiligten sind ausgewogen erfüllt.

Um zu einer Konsenslösung zu gelangen, ist nicht nur Einigungsbereitschaft, sondern auch Wissen über Verhandlungspsychologie erforderlich. Das Ziel einer Verhandlung besteht darin, die eigenen Interessen durchzusetzen, ohne die Beziehung zu den Verhandlungspartnern zu belasten. Dazu ist es wichtig, die psychologischen Aspekte des Menschen in Vertrags- und Verhandlungssituationen zu berücksichtigen. Hier bündeln wir Kompetenzen, die wenige Kanzleien bieten.

Ein erfahrener Familienanwalt kann den Rahmen der Verhandlungsmasse durch Worst-Case-/Best-Case-Szenarien bestimmen. Es ist auch wichtig, den Verhandlungstyp der Gegenseite zu erkennen, da dieser sein wahres Bedürfnis entweder offenlegen oder verbergen kann. Je besser die Bedürfnisse der Verhandlungspartner geklärt sind, desto erfolgreicher ist das Verhandlungsergebnis. Jedes Ergebnis, das besser ist als das Worst-Case-Szenario, gilt als Erfolg. Je näher das Ergebnis am Best-Case-Szenario liegt, desto größer ist der Erfolg. Überlegen Sie, wie Sie persönlich „Erfolg“ in einem gerichtlichen Verfahren definieren, wenn das Ergebnis unsicher ist. Nehmen Sie noch heute zur Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung Kontakt mit uns auf!

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