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Die Lösung Ihrer familienrechtlichen Probleme ist unsere Priorität. Die Kanzlei für Familienrecht mit Zentrale in München ist Ihre Anlaufstelle für kompetente anwaltliche Vertretung und Beratung. Wir vertreten Sie unabhängig und überregional.
Füllen Sie jetzt den interaktiven Fragebogen aus. In dessen Verlauf können sie sich sowohl für eine Beratung als auch für ein kostenfreies Erstgespräch im Fall eines Scheidungsmandats entscheiden .
Ersteinschätzung » kostenfrei | Testen Sie uns! Wir beantworten zwei konkrete Fragen zu Ihrem Fall völlig kostenfrei. |
Beratungspakete » Optionen » Pauschalpreise | Sie können wählen: Das klassische Vieraugengespräch im Konferenzraum unserer Kanzlei in München, in der familiären Kanzlei in Augsburg, die ortsungebundene Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat. Wir beanspruchen Pauschalpreise, die völlig unabhängig davon gelten, ob es in Ihrer Sache um hohe wirtschaftliche Werte oder komplizierte Fallsituationen geht. Im Fall eines anschließenden Mandats ist die Beratung zudem kostenfrei. |
Vereinbarung » erzielen » gestalten | Sie versuchen eine Einigung? Wir begleiten Einigungsprozesse und gestalten wirksame Vereinbarungen. |
Einvernehmliche Scheidung » Einvernehmlich » Online » Mindesttarif | Sie wollen eine schnelle, kostengünstige Scheidung? Einvernehmliche Scheidungen im Online-Verfahren vertreten wir zum Mindesttarif. |
Vertretung in » Familiensachen » Scheidung | Wir vertreten Ihre Interessen im Familienrechtsstreit unabhängig, weil überregional. |
Berechnung » Unterhalt » Zugewinn | Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich ermitteln wir unter Berücksichtigung aller Besonderheiten Ihres Falles. |
Kanzleiprofil » Arbeitsweise | unabhängig | überregional | vertrauensvoll Weitere Informationen über unser Profil |
Wege zu uns » Kontakt |
„Mandare“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie (sich) „anvertrauen“. Die Wahl des Anwalts zur Interessenvertretung ist absolute Vertrauenssache. Das nehmen wir sehr ernst. Wir reden niemals mit Dritten über unsere Mandanten oder uns anvertraute Angelegenheiten. Es sei denn, wir haben von Ihnen eine schriftliche Schweigepflichtentbindungserklärung.
» Regeln – Was Sie für den Familienrechtsstreit wissen sollten!
Weil wir unsere Unabhängigkeit bewahren wollen, haben wir uns bewusst als eine Familienrechtskanzlei aufgestellt, die deutschlandweit tätig ist. Wir sind nicht auf die Zustimmung eines örtlichen Richters angewiesen und kümmern uns nicht darum. Selbst wenn es viel Aufwand und Reisezeit bedeutet, bleiben wir durch unser Engagement auf nationaler Ebene unabhängig von informellen Strukturen, die unseren Mandanten schaden könnten. Es ist uns egal, desinteressierte Richter als bloße Zwischenstationen zu betrachten oder aus Befangenheit abzulehnen.
Wir sind in der Lage, die Interessen unserer Mandanten in höherer Instanz zu vertreten und durchzusetzen. Wenn wir wissen, dass die Entscheidung in erster Instanz desaströs falsch ist, gehen wir diesen Weg für unsere Mandanten. Wir erinnern uns nicht an einen Misserfolg vor einem OLG. Unsere Kanzlei vertritt Sie örtlich unabhängig vor jedem deutschen Gericht. Wir sind darauf fokussiert, das Interesse des Mandanten zu vertreten und frei von Verdächtigungen der Spezlwirtschaft zu sein. Dank unserer IT-Technologie können wir auf diese Weise arbeiten, ohne das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant zu gefährden.
| Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus Verfahren vor
Seit dem 01.01.2022 besteht die gesetzliche Pflicht, mit Gerichten digital zu korrespondieren. Schriftsätze und Anträge müssen digital eingereicht werden. Nur Schriftsätze und sonstige Unterlagen (Anlagen) als PDF sind dafür zugelassen. Deshalb müssen uns sämtliche Mandatsunterlagen (Dokumente, Beleg etc.) als PDF zur Verfügung gestellt werden. Mandanten und Anwälte haben sich auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einzustellen.
Elektronische Akte:
Bereits seit 2018 führen wir unsere anwaltlichen Handakten (§ 50 Abs.1 BRAO) ausschließlich in digitaler Form (§ 50 Abs.4 BRAO).
Korrespondenz mit der Justiz:
Zum sicheren Datenaustausch mit der Justiz sind wir mit einem besonderen elektronischen Postfach für Anwälte (> beA) ausgestattet und mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) verbunden.
Korrespondenz mit Mandanten:
Die Kommunikation mit Mandanten per E-Mail ist in unserer Praxis üblich und rechtlich zulässig. Zur Sicherheit der Kommunikation per E-Mail möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
| Kontakt
Laut Forsa-Studie (2013) haben 71 % der Deutschen – vor allem aus Angst vor zu hohen Kosten – darauf verzichtet, ihr Recht juristisch durchzusetzen. Der BGH, Urteil v. 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16 hat zwischenzeitlich die kostenlose Erstberatung für zulässig erklärt. Wir machen davon Gebrauch, indem wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rechtsfrage anbieten und im Vorfeld mit Ihnen abklären, ob wir Ihren Fall optimal bearbeiten können. Im Rahmen einer persönlichen Beratung haben Sie weiter die Möglichkeit, Chancen, Risiken und Strategien in Ihrem Fall zu besprechen. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob wir uns Ihrer Sache im Rahmen einer persönlichen Beratung oder eines Mandats zur Interessenvertretung annehmen sollen.
| PDF-Formular zur Ersteinschätzung
Mit Ihrer Anfrage willigen Sie in die Speicherung Ihrer Daten in unseren elektronischen Akten ein (Art. 6 DSGVO). Eine andere Nutzung Ihrer Daten als zur Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit findet nicht statt. Außerdem sind Sie damit einverstanden, dass Ihnen die Antwort auf Ihre Rechtsfragen per einfacher (lediglich transport- verschlüsselter) E-Mail zugesandt wird.
Durch unsere Infothek haben Sie bereits einen ersten Eindruck von uns erhalten. Nun haben Sie evtl. konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Fall:
| PDF-Formular zur Ersteinschätzung
Ihre Vorteile bei einer persönlichen Beratung durch Dr. Jörg Schröck, liegen auf der Hand:
Von Rechtsanwalt Dr. Schröck werden Sie eine ehrliche sowie fachkompetente Einschätzung der Chancen und Risiken zu Ihrem Fall erhalten, die Sie nachvollziehen können. Dafür sprechen unsere Referenzen.
“Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,
vielen Dank für die professionelle Beratung. Fachlich außerordentlich kompetent haben Sie alle meine Fragen beantwortet. Durch Ihr kompetentes und umfangreiches Wissen, als auch Ihre empathische und menschliche Art fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und komme, falls es noch einmal erforderlich sein sollte, sehr gerne auf Sie zurück.”
21.02.2022
G.R. aus Wiesbaden
| Beratungspakte: Option auswählen
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Egal ob es um hohe wirtschaftliche Werte oder eine komplizierte Fallsituation geht, wir bieten Ihnen einen festen Preis für unsere Dienstleistungen. Und wenn Sie sich dann für eine Zusammenarbeit entscheiden, ist die Beratung sogar kostenfrei.
| Beratung interaktiv buchen
Sie haben die Wahl zwischen einem persönlichen Gespräch in unserem Konferenzraum in München oder Augsburg, einer flexiblen Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat. Welche Option bevorzugen Sie?
Optionen | Beschreibung |
BASIS › 189 € › Telefon › Video | Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Schröck via Telefon oder Videokonferenz bis zu 30 Minuten. Wollen Sie, zu Ihrem Fall unsere fachliche Meinung hören oder eine Zweitmeinung einholen, ist dies das richtige Beratungspaket für Sie. Pauschalpreis: 189 € inkl. 19 % MwSt. | Beratung interaktiv buchen |
PREMIUM › 389 € › Telefon › Video › Kanzlei | Persönliches Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Schröck bis zu 60 Minuten. Sie möchten Ihren Einzelfall ausführlich besprochen haben? Wollen sich vor einem Mandat zur Interessenvertretung einen persönlichen Eindruck verschaffen? Dann ist dieses Paket für Sie das richtige. Pauschalpreis: 389 € inkl. 19 % MwSt. | Beratung interaktiv buchen |
PLUS › 589 € › Telefon › Video › Kanzlei › Expertise | Zusätzlich zur Option PREMIUM, mit einer Zeitspanne bis zu 75 Minuten, erhalten Sie das Beratungsergebnis schriftlich ausgearbeitet und begründet (Expertise). Pauschalpreis: 589 € inkl. 19 % MwSt. | Beratung interaktiv buchen |
PROFI › Preis auf Anfrage › Telefon › Video › Kanzlei | Wir bieten Unterstützung in unterschiedlichen Formen an. Lassen Sie uns kollegial darüber sprechen. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089 – 2155-4181-0 oder per E-Mail. |
Wenn Sie uns nach der Beratung mit der Interessenvertretung beauftragen, ist die Beratung kostenlos für Sie. Die gezahlte Beratungspauschale wird vollständig auf weitere Anwaltskosten angerechnet.
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Vollständige Unterhaltsberechnungen kann die Beratung allerdings nicht leisten. Das würde den Rahmen sprengen.
| Option BERECHNUNGEN
» Berechnungen zum Unterhalt
» Berechnungen zum Vermögen
» Kosten individueller Berechnungen
In den meisten Fällen einer Trennung und Scheidung sind Berechnungen zum Unterhalt und zum Zugewinn angezeigt. Im Rahmen kostenloser Ersteinschätzungen oder Beratungen können wir keine vollständigen Berechnungen durchführen. Dafür ist das Thema zu komplex und ausdifferenziert. Unsere Berechnungen sind nicht das Ergebnis von Softwareprogrammen, sondern werden unter Berücksichtigung aller individuellen Besonderheiten Ihrer Situation durchgeführt. Professionelle Berechnungen vom Fachanwalt können nicht zum “Schleuderpreis“ angeboten werden. Vielmehr legen wir Wert auf seriös ermittelte Ergebnisse und individuelle Beratung, die Sie bei uns ausschließlich persönlich vom Fachanwalt für Familienrecht erhalten.
Das Unterhaltsrecht ist eine der kompliziertesten und umstrittensten Rechtsmaterien. Selbst ein Fachanwaltstitel für Familienrecht bietet keine Garantie für eine richtige Beratung, nur die Chancen sind etwas höher. Besonders herausfordernd ist die Unterhaltsermittlung bei Unternehmerehen. Auch das “internationales Unterhaltsrecht” ist für uns kein Fremdwort. Wir ermitteln Unterhaltsansprüche aller Art nach deutschem oder österreichischem Unterhaltsrecht für Kinder. Bei unseren Unterhaltsberechnungen erklären wir Ihnen, ob und wie Ihre Unterhaltsverpflichtungen optimiert werden können und in welchem Umfang gestellte Unterhaltsforderungen gerechtfertigt sind. Weiterhin besprechen wir Ihre Chancen und Risiken in einem Unterhaltsverfahren und geben bei Bedarf Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Es gibt mehr Vermögensausgleich – Mechanismen, als Sie vielleicht glauben; nicht nur der Zugewinnausgleich ist zu beachten. Wegen der hohen Verantwortung, die Sie hier einem Anwalt übertragen, ist dieses Thema unbedingt Chefsache. Wir ermitteln und berechnen Ihnen sämtliche Ausgleichsansprüche, die in Ihrem Fall in Betracht kommen können. Manche Ausgleichsmechanismen sind hochumstritten und unterliegen der höchstrichterlichen Rechtsfortbildung. Auf Chancen und Risiken bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen werden wir Sie hinweisen.
| Kontakt
In der Realität werden die Chancen zur vertraglichen Gestaltung der Scheidung oft nicht voll genutzt. Zugegeben: Es ist am Ende einer Ehe nach vielen emotionalen Verletzungen schwierig, einen Raum für kooperative Vereinbarungen zu finden. Zwischen den ehemaligen Partnern haben sich tief sitzende Kommunikationsstörungen manifestiert. Interessen und Vorstellungen des Ex-Partners interessieren nicht mehr. In solchen Situationen wird eine einvernehmliche Auseinandersetzung nicht in jedem Fall gelingen. Doch wo es gelingen könnte, sind die Spielregeln für den Weg zur Einigung vielen Berufskollegen weitgehend unbekannt oder werden bewusst nicht ernst genommen. Die Gedanken- und Verhaltensmuster vieler Juristen passen dazu nicht. Sie sind für den Konflikt ausgebildet und auf Streit programmiert. Hier ist Sensibilität für alle am Streit beteiligten Interessen und Verhandlungspsychologie gefragt. Wir stellen uns den damit verbundenen Herausforderungen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Arbeit darauf auszurichten, in jeder Situation und Verfahrensstadium die Möglichkeiten für eine Einigung zur erkennen und im Interesse unserer Mandanten wahrzunehmen. Wir hoffen bei all unseren Mandaten, dass wir sie bei Erreichen eines Konsenses unterstützen können. Dabei werden wir stets Ihre Interessen im Fokus haben und mit allen Mitteln vertreten.
| Unser Verfahren zur Vereinbarung
| Kontakt
Alle familienrechtlichen Angelegenheiten sind für individuelle Vereinbarungen offen. Kaum ein anderes Gebiet des Zivilrechts kann derart individuell modifiziert und gestaltet werden, wie das Familienrecht. Es herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Konnte Sie bereits eine Einigung erzielen, muss diese den gerichtlichen Wirksamkeitskontrollen standhalten. Bei notarieller Beurkundung einer Vereinbarung sollte Ihnen die Rolle des Notars bewusst sein: Er beurkundet für Sie eine Vereinbarung; er weist neutral auf rechtliche Risiken hin. Doch beraten darf er nicht. Notare sind keine Interessenvertreter, sondern vielmehr zur Neutralität verpflichtet. Bevor das Vertragswerk zur notariellen Beurkundung kommt, sollten Sie deshalb einen erfahrenen Fachanwalt mit der Gestaltung Vereinbarungsentwurfs beauftragen, der gerichtlichen Wirksamkeitskontrollen standhält. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihnen spätestens im Scheidungsverfahren die (notarielle) Vereinbarung “um die Ohren fliegt“; mit entsprechend negativen Konsequenzen.
Familienrecht ist komplex und erfordert eine individuelle Betrachtung aller Umstände. Jedes Scheidungsverfahren ist einzigartig und bringt neue Herausforderungen mit sich.
Unsere praxiserprobte und ständig verbesserte Scheidungsmanagement-Strategie zielt darauf ab, Ihre Interessen zu erkennen, systematisch zu analysieren und die beste Vorgehensweise zu entwickeln.
| Kontakt
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