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Kanzlei für Familienrecht > Infothek zum Familienrecht > UnterhaltAuskunft wegen Unterhalt

Wie kommt man an die notwendigen Informationen und Belege für eine korrekte Unterhaltsermittlung?  



Das Wichtigste in Kürze 

  1. Darlegungs- und Beweislast:
    Um Unterhaltsansprüche rechtskonform und realitätsgerecht zu ermitteln, müssen sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltspflichtige ihre Ansprüche bzw. Einwände darlegen und beweisen können. In anderen Worten, die Darlegungs- und Beweislast liegt im Unterhaltsrecht bei beiden Parteien. Im Allgemeinen werden Belege (Beweismittel) benötigt, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden, um Beweisschwierigkeiten zu überwinden. Ohne Auskunftsansprüche wäre es unmöglich, den Unterhalt zu ermitteln.
  2. Praxistipp:
    Personen, die sich vor einer Trennung befinden, sollten sich auf legale Weise Kenntnisse über das Einkommen und Vermögen ihres Ehepartners verschaffen. Dazu gehört das Notieren von Kontonummern und Anschriften von Arbeitgebern oder Zeugen, das Kopieren von Gehaltsbescheinigungen oder Kaufverträgen sowie die Sicherung von Beweisen zu anderen möglichen finanziellen Angelegenheiten. Falls notwendig, sollte der Auszug nach der Trennung verschoben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass kein Diebstahl stattfinden darf, da dies strafbar ist.
  3. Verfahrenswege zur Auskunft und Unterhalt:
    Manchmal stecken Unterhaltsverfahren in der Praxis fest und ziehen sich über Jahre wie ein endloser Kaugummi, weil die Auskunft nicht richtig verlangt oder erteilt wird. Eine richtige Strategie zur Vorbereitung und Durchführung eines Unterhaltsverfahrens kann jedoch helfen, diese Probleme zu lösen. Wir beraten Sie fachkompetent. 
  4. Auskunft verlangen:
    Nur ein korrektes Auskunftsverlangen löst die Auskunftspflicht nach § 1605 Abs.1 BGB aus. Nur in besonderen Situationen kann eine Auskunftspflicht ohne ausdrücklichem Verlangen vorkommen. 
  5. Pflicht zur Auskunft:
    Das Gesetz  sieht vor, dass beide Seiten verpflichtet sind, Auskunft und Belege über ihr Einkommen und Vermögen vorzulegen. 

Rechtlicher Leitfaden 
zur Auskunft wegen Unterhalt

Formulare zur Auskunft: Jahrzehntelange Praxiserfahrung hat uns geholfen, spezielle Formulare mit Checklisten zu entwickeln, die rechtssicher und effizient helfen, die richtigen Informationen und Belege zu erhalten.

Erfahren Sie alles Wichtige über gesetzliche Bestimmungen, den Umfang und die Grenzen der Auskunftspflicht. Wir erklären Ihnen, in welchen Fällen eine Auskunftspflicht besteht, wie weit diese reicht und welche Rechtsfolgen bei einem Verstoß drohen.

Leitfaden zur Auskunft im Unterhaltsrecht

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Auskunftsanspruch 
gerichtlich durchsetzen

Wird die Auskunftspflicht nicht erfüllt, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten jetzt zur gerichtlichen Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bestehen.

  • Jetzt ist an ein Unterhaltsverfahren in Form eines Stufenantrags (erst Auskunft dann Unterhalt gerichtlich fordern) oder einen unmittelbaren  Leistungsantrag ohnevorgeschalteter Auskunftsstufe.
  • Die Möglichkeit gerichtlicher Anordnungen zur Auskunftserteilung verstärkt den Druck zur Auskunft im Unterhaltsverfahren nochmals.
  • Werden im laufenden gerichtlichen Verfahren falsche Auskünfte erteilt, drohen rechtliche Konsequenzen wegen Verstoß gegen die  prozessuale Wahrheitspflicht.
  • Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft, kann dazu eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
  • Bei Unterhaltsverfahren mit Verfahrenskostenhilfe kann ein Akteneinsichtsantrag zur Einsicht in das VKH-Beiheft eine besondere Auskunftsquelle eröffnen. Dort befinden sich die Formblätter mit den Erklärungen der Gegenseite zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. An dieses VHK-Beiheft gelangen Sie nicht ohne entsprechenden Antrag.

Links & Literatur



Links


Literatur


  • Winfried Born, Immer Ärger mit der Auskunft – ein unvermeidbares Problem?, in: FF 2016, 180 ff.
  • Winfried Born, Auskunftsansprüche im Unterhaltsrecht, in NZFam 2016, 349 
  • Thomas Herr, Anwaltstaktik beim Auskunftsanspruch, in Familienrecht kompakt 11 | 2005
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