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Kanzlei für Familienrecht > Scheidung München > Verfahren in Familiensachen > Kindschaftssachen > Umgangsverfahren > Wechselmodell vereinbaren
Das Leben nach einer Trennung bringt viele Herausforderungen mit sich, vor allem, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Regelung des Umgangsrecht.
Das Wechselmodell bietet eine ausgewogene Möglichkeit, die Verantwortung gleichmäßig zwischen den Eltern aufzuteilen und den Kindern ein stabiles Umfeld zu bieten. Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Tipps und einen Muster-Text, der Ihnen hilft, eine rechtssichere und faire Vereinbarung zu formulieren.
Eine Vereinbarung zum Wechselmodell regelt die gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch beide Elternteile nach der Trennung. Sie schafft Klarheit, fördert Kooperation und sichert die Bedürfnisse des Kindes. Erfahren Sie, wie Sie gemeinsam eine Regelung finden, die für alle funktioniert – mit unserem praktischen Muster-Text!”
Mustertext zur Wechselmodellvereinbarung
Das Recht der Eltern, regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern zu haben, auch wenn sie getrennt leben oder geschieden sind, nennt man Umgangsrecht.
Der Sinn einer Umgangsvereinbarung liegt darin, klare Regelungen für den Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil zu schaffen. Sie minimiert Konflikte, fördert das Wohl des Kindes und sorgt für Verlässlichkeit im Umgangsrecht.
Textbausteine zur Umgangsvereinbarung
Im Haushalt der Mutter wohnen Maria und Stefan am Montag, Dienstag und Mittwoch; im Haushalt des Vaters am Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag.
Beide Eltern stellen jeweils in ihrem Haushalt den Kindern ein Kinderzimmer zur Verfügung. Die Kosten für die Einrichtung des jeweiligen Kinderzimmers hat jeder Elternteil allein zu tragen und zu finanzieren.
Beide Kinder werden am Montag beim Vater zwischen 8 Uhr und 8.15 Uhr morgens von der Mutter abgeholt und am Mittwoch zwischen 18.00 und 18.15 Uhr beim Vater übergeben. Die Eltern versichern sich gegenseitig, für den jeweils anderen Elternteil die Betreuung der Kinder zu übernehmen, wenn ein Elternteil aus unvermeidbaren beruflichen Gründen die Betreuungspflicht nicht ausüben kann. Dies ist dem anderen Elternteil frühzeitig bekannt zu geben.
Wenn es um Belange der notwendigen ärztlichen Versorgung der Kinder geht (nicht nur in Notfällen), ist stets der aktuell betreuende Elternteil verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, insbesondere dann, wenn eine rechtzeitige Absprache mit dem anderen Elternteil nicht erreichbar ist.
Unterberücksichtigung der jeweiligen Einkommen der Eltern und der Verteilung der Betreuungsleistungen für die Kinder bezahlt der Vater an die Mutter einen monatlichen Barunterhalt in Höhe von … (Betrag). Die Grundlage für die Berechnung des Barunterhalts stellt sich wie folgt dar: (Berechnungsbeispiel). Diese Regelung gilt, soweit sich das Einkommen eines Elternteils nicht um mehr als 10 % verändert.
Anmerkung: Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes hat nur der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Bei Streit um das Bezugsrecht im Fall eines Wechselmodells kann die Familienkasse mit einer Verweigerung Kindergeldzahlung an ein Elternteil reagieren und die Eltern auf die Vorlage einer gerichtlichen Regelung verweisen. Um dies zu vermeinden sollte eine Regelung über das Bezugsrecht von Kindergeld getroffen werden.
Text: „für den Bezug des Kindergeldes für das Kind (…) bestimmen wir hiermit zum Berechtigten i.S.d. § 64 EStG (Name: Vater/Mutter)“.
1. Über folgende Erziehungsziele treffen wir gemeinsame Absprachen: (…)
2. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten (Konfliktfall), die trotz intensiver Einigungsversuche unüberbrückbar erscheinen, bestimmen wir schon jetzt (Person, Mediator oder Einrichtung), um eine Vermittlung durchzuführen.
Datum. Ort
Unterschrift der Mutter
Unterschrift des Vaters
Wegweiser zum Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern
Wechselmodell: Motive & Anspruch
Daniel Wache, Umgangsregelung im Sinne paritätischer Betreuung, in: NZFam 2019, 574
Ernst Spangenberg, Verfahrensfragen beim Wechselmodell, in: NZFam 2017, 1089
Martin Löhnig, Pendelkinder – Kindeswohl und gleichberechtigte, geteilte elterliche Verantwortung, in: NZFam 2016, 817
Jürgen Schmid, Wechselmodell, Definition, Voraussetzungen, rechtliche Funktion der Alltagssorge, in: NZFam 2016, 818
Heinz Kindler & Sabine Walper, Das Wechselmodell im Kontext elterlicher Konflikte, in: NZFam 2016, 820
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