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Unterhaltsrechtliche 
Einkommensermittlung


Jeder Unterhaltsberechnung ist das unterhaltsrelevante Einkommen (> Leitfaden zur Einkommensermittlung) zugrunde zu legen. Der Weg führt vom steuerrelevanten Brutto-Einkommen über den Abzug von berücksichtigungswürdigen (= unterhaltsrechtlich anerkannte) Abzugspositionen. Man spricht von Einkommensbereinigung. Einer der Abzugspositionen sind die Steuerlasten und die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge aus dem Brutto-Einkommen.


Sozialversicherungsbeiträge
Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Alte LänderNeue LänderBeitragssatz v.H.
jährlichmonatlichjährlichmonatlich
Gesetzliche Rentenversicherung87.6007.300,0085.2007.100,0018,6
Arbeitslosenversicherung87.6007.300,0085.2007.100,002,6
Krankenversicherung59.8504.987,5059.8504.987,5014,6
Pflegeversicherung59.8504.987,5059.8504.987,503,05
  • Die Beitragssätze tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.
  • Den allgemeinen Beitrag 14,6 v.H. zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (je 7,3 Prozent). Die Krankenkassen können von den Arbeitnehmern Zusatzbeiträge erheben. Auch diese müssen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 01.01.2019 paritätisch getragen werden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2023 beträgt 1,3 Prozent (gesetzlich festgeschrieben in § 221a Abs. 3 SGB V; eingefügt mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz). Er ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze (> mehr).
  • Sind die Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbetrag (einschließlich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 1,3 %) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt.
  • Kinderlose müssen für die Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag, d.h. einen Beitragssatz von 3,40 % statt 3,05 % leisten.
  • Der Arbeitgeber trägt allein die Insolvenzgeldumlage mit 0,06 Prozent und die Umlagen U 1 und U 2 für Krankheit und Mutterschutz, deren Beitragssätze von der Krankenkasse festgelegt werden. > mehr.
  • Die > Künstlersozialabgabe bei nicht nur gelegentlicher Beauftragung selbständiger Künstler, z.B. für die Ge staltung von Internetseiten, steigt im Jahr 2023 auf 5 Prozent der Entgelte.

Einkommensrechner
Brutto-Netto-Rechner

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Formulare zur Auskunft und zur Einkommensermittlung:
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Einkommensrechner online I
Brutto-Einkommen & Netto-Einkommen für Angestellte 


Mit dem BRUTTO – NETTO – RECHNER von > Lohnspiegel.de können Sie komfortabel den Abzug von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen vom Brutto-Einkommen ermitteln.


Hier finden Sie auch einige Rechner zur Rente. Mit wie viel Rente können Sie im Alter aus der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschland rechnen? Um diese Frage zu beantworten, empfehlen wir Ihnen unseren Rentenrechner.

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Der Brutto-Netto-Gehaltsrechner von Dipl.-Ing. Norbert Heydorn liefert die Ergebnisse sofort, kostenlos und übersichtlich auf einer Seite. Weiter ist eine Option zur Berechnung von Teilzeittätigkeiten enthalten.

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Einkommensrechner – Minijob 
Brutto-Netto-Gehaltsrechner für geringfügig Beschäftigte 


Für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) gelten für Abgaben (Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern) besondere Beitragsregelungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies hat Auswirkungen auf die Brutto-Netto-Gehaltsabrechnung. Die Abgaben für gewerbliche und haushaltsnahe Minijobs sind unterschiedlich hoch und auch abhängig davon, ob es 450-Euro-Minijobsoder kurzfristige Minijobs sind. Wie das Brutto-Netto-Einkommen ermittelt wird
hier

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Einkommensrechner-Besoldung 
Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst


Mit dem Gehaltsrechner von öffentlicher dienst.info kann für Bundes- und Landesbeamte die Besoldung inklusive Zuschläge und Sonderzahlungen ermittelt werden. Den jeweiligen Besoldungsrechner finden Sie, indem Sie auf das Land klicken, für dessen Beamten Sie die Besoldung ermitteln möchten. Weiter Informationen zur Besoldung von Beamten finden Sie unter > www. beamten-informationen.de. Zum > Familienzuschlagbei Trennung & Scheidung: Siehe OLG Celle, Urteil vom 04.01.2006 – 15 UF 128/05. 


Geht es um > fiktive Einkünfte und deren > Höhe, ist man auf Belege zum möglichen Durchschnittsverdienst angewiesen. Hier helfen die Daten von Lohnspiegel.de weiter. Das > OLG München bezieht sich gerne auf das Datenmaterial von > GEHALTSVERGLEICH.de

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