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Erfolgreicher Scheidungsprozess: Finden Sie die ideale Vorgehensweise und Strategie für Ihre Scheidung.   


Ein Scheidungsverfahren ist nicht nur emotional, sondern auch rechtlich herausfordernd. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über den Ablauf, mögliche Strategien und die Unterschiede zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Zeit, Geld und unnötigen Stress sparen können. Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen, um Sie optimal auf diesen wichtigen Schritt vorzubereiten.

Scheidungsvoraussetzungen


Sie möchten die Scheidung einreichen, wissen aber nicht genau, wann und wie? Unser Wegweiser erklärt Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen: Jetzt mehr erfahren!

Scheidungsverfahren

| Scheidungsvoraussetzung: die Ehe ist gescheitert

Scheidung einreichen: Was ist dabei zu beachten?


Die Scheidung einreichen ist der erste Schritt zur Beendigung Ihrer Ehe – aber was sollten Sie dabei beachten?

Scheidungsanwalt München

| Scheidungsantrag: Was ist zu beachten?

Erfolgreicher Scheidungsprozess


Entscheidend dafür, welchen Weg Sie erfolgreich gehen werden, ist die optimale Vorbereitung. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, den Scheidungsprozess strategisch und sinnvoll zu gestalten. Mit seinem Wissen können Sie Ihre Chancen einschätzen und rechtliche Risiken vermeiden. Schaffen Sie frühzeitig die Basis, Ihr neues Leben ohne Ihren früheren Partner erfolgreich zu gestalten. 

Scheidungsverfahren

| Wegweiser zum Scheidungsverfahren

Das Wichtigste in Kürze


  1. Ablauf eines Scheidungsverfahrens:
    1. Trennungsphase ➔ 2. Antragstellung ➔ 3. Folgesachen klären ➔ 4. Scheidungstermin ➔ 5. Rechtskraft
    Tipp: Ein gut vorbereiteter Ablauf spart Zeit, Geld und Nerven.
  2. Anwaltszwang: Ein Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt gestellt werden.
  3. Trennungszeit: Mindestens ein Jahr Trennung ist Voraussetzung, damit die Ehe als geswcheitert gilt.

Einigung oder gerichtliche Entscheidung

Eine Scheidung ist ein bedeutender Einschnitt im Leben, der nicht nur emotional belastend, sondern auch rechtlich und finanziell herausfordernd sein kann. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Scheidungsverfahren: die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die Betroffene sorgfältig abwägen sollten.

Einvernehmliche Scheidung


Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die wesentlichen Trennungsfolgen einig. Das betrifft Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Die Einigung wird oft durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten.

Eine einvernehmliche Scheidung ist in vielen Fällen schneller und unkomplizierter, da keine langwierigen Gerichtsverfahren nötig sind und das Verfahren häufig innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt in den geringeren Kosten, da in der Regel nur ein Anwalt beauftragt werden muss, was die finanziellen Aufwendungen erheblich reduziert. Zudem sind einvernehmliche Scheidungen weniger stressig und emotional belastend, da auf offene Streitigkeiten verzichtet wird. Dies führt dazu, dass die ehemaligen Ehepartner ihre Vereinbarungen selbstbestimmt treffen können, anstatt das Gericht über alle Details entscheiden zu lassen. Besonders für Eltern kann eine einvernehmliche Regelung vorteilhaft sein, da eine kooperative Trennung den Umgang miteinander und die gemeinsame Erziehung der Kinder erleichtert.

Allerdings erfordert eine einvernehmliche Scheidung auch Kompromissbereitschaft. Beide Partner müssen gewillt sein, aufeinander zuzugehen und eine Lösung zu finden, die für beide akzeptabel ist. Dadurch kann es vorkommen, dass eine Partei mehr nachgibt als die andere, wodurch potenziell eine Ungleichheit entstehen kann. Ohne fachkundige Beratung könnten wichtige Aspekte übersehen werden, sodass eine Partei finanziell oder rechtlich benachteiligt wird. Zudem hängt das Gelingen einer einvernehmlichen Scheidung maßgeblich davon ab, dass beide Partner sich an die getroffenen Vereinbarungen halten und nicht später erneut Konflikte entfachen.

Streitige Scheidung


Wenn sich die Ehepartner nicht über die Trennungsfolgen einigen können, kommt es zu einer streitigen Scheidung. Hierbei müssen Gerichte über Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und andere Streitpunkte entscheiden.

Eine streitige Scheidung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine faire Einigung nicht möglich erscheint und ein Gericht eine objektive Entscheidung treffen muss. In Fällen, in denen ein Partner versucht, unfaire Forderungen durchzusetzen oder den anderen zu manipulieren, sorgt das Gericht für eine gerechte Klärung der Sachverhalte. Zudem kann eine gerichtliche Entscheidung langfristig für Rechtssicherheit sorgen, da klare Regelungen künftige Streitigkeiten vermeiden. Gerade wenn es um Unterhalt oder das Sorgerecht für Kinder geht, kann eine gerichtliche Regelung für Stabilität sorgen und verhindern, dass eine Partei sich auf Kosten der anderen durchsetzt.

Jedoch hat eine streitige Scheidung auch erhebliche Nachteile. Der wohl größte Nachteil ist die lange Verfahrensdauer, da sich ein gerichtlicher Scheidungsprozess oft über mehrere Jahre hinziehen kann. Währenddessen bleibt die Unsicherheit für beide Parteien bestehen, was emotional und finanziell belastend sein kann. Die Kosten für eine streitige Scheidung sind zudem deutlich höher, da beide Parteien jeweils eigene Anwälte benötigen und durch mehrere Gerichtstermine hohe Gebühren entstehen. Auch die emotionale Belastung sollte nicht unterschätzt werden, da eine langwierige Auseinandersetzung oft zu zusätzlichen Konflikten führt, die insbesondere für gemeinsame Kinder belastend sein können. Zudem verlieren die Ehepartner bei einer gerichtlichen Entscheidung teilweise die Kontrolle darüber, wie ihre Trennung geregelt wird, da das Gericht letztlich die Entscheidungen trifft.

KriteriumEinvernehmliche ScheidungStreitige Scheidung
Dauer3-6 Monate1 Jahr oder länger
KostenGeringHoch
Emotionaler AufwandGeringHoch
Gerichtliche KlärungSelten erforderlichNotwendig

Checkliste: Wann sind die Chancen für eine einvernehmliche Scheidung gut?


✅ Beide Partner haben die Trennung akzeptiert und sind bereit, konstruktiv zusammenzuarbeiten.
✅ Es gibt keine gravierenden Streitpunkte in Bezug auf Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht.
✅ Beide Seiten sind bereit, fair und kompromissbereit zu verhandeln.
✅ Es besteht ein gegenseitiges Interesse daran, Kosten und Zeit zu sparen.
✅ Es gibt keine starken emotionalen Verletzungen oder offene Rachegefühle, die eine Einigung erschweren.
✅ Die Kommunikation zwischen den Ehepartnern ist noch respektvoll und sachlich möglich.
✅ Beide Partner haben eine grobe Vorstellung davon, wie die Vermögensaufteilung und andere Regelungen aussehen sollen.
✅ Falls nötig, wird eine professionelle Mediation oder anwaltliche Beratung in Anspruch genommen.

Falls diese Punkte überwiegend zutreffen, stehen die Chancen gut für eine einvernehmliche Scheidung – was sowohl Nerven als auch Kosten spart.

Einvernehmliche Scheidung leicht gemacht | Scheidungsfolgenvereinbarung und Gerichtstermin


Um den Scheidungsprozess zu beschleunigen und möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, ist es idealerweise ratsam, eine Scheidungsfolgenvereinbarung bereits vor dem Scheidungstermin abzuschließen. Diese Vereinbarung kann notariell beurkundet werden und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Scheidung.
| Wegweiser zur Scheidungsfolgenvereinbarung

Falls keine Scheidungsfolgenvereinbarung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, diese im Scheidungstermin zu vereinbaren. Das Gericht wird den Vergleich protokollieren. Diese Vorgehensweise ist gleichwertig mit der notariell beurkundeten Vereinbarung, aber es besteht das Risiko von Schwierigkeiten bei der Einigung über strittige Punkte während des Scheidungstermins, was zu Verzögerungen im Ablauf der Scheidung führen kann.

Checkliste: Wann sollte man sich auf eine streitige Scheidung vorbereiten?


🔺 Ein Partner blockiert jegliche Gespräche oder lehnt Kompromisse kategorisch ab.
🔺 Ein Partner behauptet: “Ich möchte nur, was mir rechtlich zusteht”
🔺 Es bestehen erhebliche Differenzen bezüglich Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht.
🔺 Ein Partner setzt den anderen unter Druck oder versucht, unfaire Forderungen durchzusetzen.
🔺 Es gibt eine hohe emotionale Belastung oder offene Konflikte, die eine sachliche Kommunikation unmöglich machen.
🔺 Ein Partner verweigert die Offenlegung finanzieller Verhältnisse oder verbirgt Vermögenswerte.
🔺 Bereits im Trennungsprozess kam es zu erheblichen Auseinandersetzungen oder juristischen Schritten.
🔺 Ein Partner droht mit Maßnahmen, um den anderen zu benachteiligen, z. B. Kontaktverweigerung zu den Kindern.
🔺 Es besteht der Verdacht auf häusliche Gewalt oder andere schwerwiegende Gründe, die eine direkte Einigung verhindern.

Falls mehrere dieser Punkte zutreffen, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen und auf eine streitige Scheidung vorzubereiten, um die eigenen Interessen bestmöglich zu schützen.
| Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch – wir helfen Ihnen, Ihre Scheidung reibungslos zu gestalten

Streitige Scheidung: Die wichtigsten Punkte


Bei einer streitigen Scheidung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Scheidungsvoraussetzungen: Der Scheidungsantrag kann frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Will der andere Ehepartner die Scheidung nicht, wird er die Scheidungsvoraussetzungen und Formulierungen im Scheidungsantrag genau überprüfen. Hält der Scheidungsantrag der rechtlichen Prüfung nicht stand, kann es zur eine kostenpflichtige Ablehnung kommen.
  • Zustellung des Scheidungsantrags: Bevor das Gerichtsverfahren beginnen kann, müssen die Kosten vom Antragsteller bezahlt werden. Sobald die Kosten beglichen sind, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten vom Gericht zugestellt. Es kann zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Adresse des Antragsgegners nicht bekannt ist, zum Beispiel, weil er sich im Ausland aufhält. Nur wenn der Ehegatte absolut nicht mehr aufzufinden ist, kann auf eine offizielle Zustellung verzichtet werden. In diesem Fall erfolgt die Zustellung öffentlich.
  • Der andere Ehegatte hat die Möglichkeit, den Scheidungsantrag abzulehnen, zuzustimmen oder mithilfe seines Anwalts einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Ein eigener Scheidungsantrag bietet Vorteile, da der Antragssteller dann nicht allein über das Verfahren entscheiden kann.
  • Zeitfenster | Frist für Folgesachen: In Scheidungsverfahren geht es oft nicht nur um das Ende der Ehe. Es gibt auch sogenannte Folgesachen, die auf Antrag vor Gericht geklärt und abgeschlossen werden müssen. Was genau als Folgesache gilt, wird durch § 137 FamFG festgelegt. Eine Folgesache hat zur Folge, dass die Scheidung erst ausgesprochen werden darf, wenn sämtliche noch ausstehenden Folgesachen ebenfalls entscheidungsreif sind (§ 137 Abs.1 FamFG). Über die Scheidung und alle Folgesachen wird gemeinsam in einem einheitlichen Beschluss entschieden (§ 142 Abs.1 S.1 FamFG). Mit einem Folgesacheantrag kann der Endbeschluss zu Scheidung auf unbestimmte Zeit hinausgezögert werden. Dementsprechend verlängert sich die Trennungszeit und dadurch gleichzeitig die Laufzeit eines möglichen Trennungsunterhalts für den bedürftigen Ehegatten. Folgesachen müssen rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eingereicht werden. Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Folgesache-Angelegenheit separat entschieden und kann den Ausspruch der Scheidung nicht verhindern.
  • Blogartikel | Die streitige Scheidung: rechtlicher Rahmen und Kosten
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Verfahren vorbereiten

Anwaltszwang | Scheidung mit nur einem Anwalt? 


Der Scheidungsantrag kann nur mithilfe anwaltlicher Vertretung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Man spricht vom sog. Anwaltszwang. Aus Kostengründen wird oft nach einer Scheidung mit nur einem Anwalt gefragt, der beide Beteiligten beraten soll. 
| Ist das für Anwälte und Mandanten ein möglicher und zulässiger Weg?

Richtiger Zeitpunkt für den Scheidungsantrag


Abgesehen von Härtefall-Scheidungen sind Trennungsphasen zu beachten, bevor eine Ehe scheidungsreif ist. Wird ein Scheidungsantrag vor Scheidungsreife eingereicht, hat dies möglicherweise negative Rechtsfolgen. Die Zustellung eines Scheidungsantrags hat vielfältige Auswirkungen und rechtliche Konsequenzen, die nicht einfach zu überblicken sind. Taktische Überlegungen, können dazu führen, einen Scheidungsantrag möglichst frühzeitig einzureichen oder aber den Scheidungsantrag zu verzögern. 
| Scheidung einreichen: Die 4 häufigsten Fragen und Antworten

Scheidungstermin vor dem Familiengericht

Sind die Voraussetzungen der Scheidung erfüllt und keine anderweitigen Folgesachen streitig zu entscheiden, wird das Familiengericht zum Scheidungstermin laden. Das Familiengericht befragt im Scheidungstermin die Eheleute zum Trennungszeitpunkt und stellt fest, ob die Ehe als gescheitert gilt. Ist der Fall, kommt es im Scheidungstermin zum Ausspruch der Scheidung.

Was passiert im Scheidungstermin?

Endbeschluss und Rechtskraft der Scheidung

Verkündung des Scheidungsbeschlusses


Nach Anhörung der Beteiligten im Scheidungstermin wird der Versorgungsausgleich mit dem Familiengericht besprochen. Ist die Sache entscheidungsreif, so wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten den Endbeschluss (§ 38 FamFG) zur Scheidung , zum Versorgungsausgleich und zu den sonstigen Folgesachen verkünden. Damit sind die Ehegatten aber noch nicht rechtskräftiggeschieden.

Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses


Die Ehegatten können im Scheidungstermin durch ihre jeweiligen Anwälte zu Protokoll erklären, dass sie auf Rechtsmittel verzichten. In diesem Fall wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Lässt sich nur einer der Ehegatten in dem Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten (> Scheidung mit einem Anwalt ), ist ein Rechtsmittelverzicht nicht möglich. Ohne Rechtsmittelverzichterklärung im Scheidungstermin tritt die Rechtskraft mit der Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) automatisch ein. Mit Rechtskraft des Endbeschlusses zur Scheidung ist die Ehe wirksam beendet. Auch wenn eine Folgesache mit Beschwerde isoliert angefochten wurde, wird der Scheidungsausspruch rechtskräftig, wenn gegen den Scheidungsausspruch kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Hier ist § 145 FamFG zu beachten.
MEHR

Rechtskraftvermerk auf Scheidungsbeschluss 


Nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) erhalten Sie vom Familiengericht automatisch den Endbeschluss zur Scheidung nochmals mit einem sog. Rechtskraftvermerk (Rechtskraftzeugnis) versehen. In Ehe- und Abstammungssachen wird das Rechtskraftzeugnis von Amts wegen erteilt (§ 46 S.3 FamFG). In allen übrigen Angelegenheiten nur auf Antrag.

Folgen der rechtskräftigen Scheidung


  • Sind im Scheidungsendbeschluss Regelungen zum Umgang oder Sorgerecht enthalten, können diese auch nach Rechtskraft wieder gerichtlich abgeändert werden.
  • Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt für den geschiedenen Ehegatten eines Beamten, Soldaten oder Richters die Beihilfeberechtigung ersatzlos.
  • Mit Rechtskraft der Scheidung fallen geschiedene Ehegatten eines gesetzlich Krankenversicherten automatisch aus der Familienversicherung heraus.
    Scheidung & Versicherungen 
  • Eventuelle Zugewinnausgleichansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
  • Unterhaltsansprüche, die im Scheidungsbeschluss tituliert wurden, können unter Umständen abgeändert werden, wenn sich wesentliche Veränderungen ergeben.
  • Mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss (= Scheidungsbeschluss inkl. Rechtskraftvermerk) kann man wieder heiraten. Der Beschluss mit Rechtskraftvermerk ist der amtliche Nachweis, dass Sie geschieden sind. Dieses Dokument sollten Sie also sorgfältig aufzubewahren, falls Sie wieder heiraten wollen. Denn für die weitere Eheschließung müssen Sie dem Standesamt den Endbeschluss zur Scheidung mit Rechtskraftvermerk vorlegen und beweisen damit, dass Sie (aktuell) nicht verheiratet sind.
  • Mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss kann man seinen Ehenamen wieder ändern.

FAQ zum Scheidungsverfahren

Kann eine Scheidung ohne Anwalt erfolgen?

Nein, in Deutschland besteht Anwaltszwang für den Scheidungsantrag.

Was passiert, wenn ein Ehepartner nicht zustimmt?

Der Scheidungsantrag kann trotzdem eingereicht werden. Nach Ablauf der Trennungszeit wird das Gericht die Scheidung in der Regel aussprechen.

Was passiert, wenn ein Ehepartner zum Termin nicht erscheint?

Unter bestimmten Umständen kann trotz Nichterscheinen zum Termin die Scheidung ausgesprochen werden.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert etwa 3-6 Monate, während eine streitige Scheidung oft mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt.

Copyright © familienrecht-ratgeber.com, Dr. jur. Jörg Schröck - Alle Rechte vorbehalten.
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