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Kanzlei für Familienrecht > Scheidung München > Verfahren in Familiensachen > Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab? > Strategien > einvernehmlich oder streitiges Verfahren?
Ein Scheidungsverfahren ist nicht nur emotional, sondern auch rechtlich herausfordernd. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über den Ablauf, mögliche Strategien und die Unterschiede zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Zeit, Geld und unnötigen Stress sparen können. Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen, um Sie optimal auf diesen wichtigen Schritt vorzubereiten.
Sie möchten die Scheidung einreichen, wissen aber nicht genau, wann und wie? Unser Wegweiser erklärt Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen: Jetzt mehr erfahren!
| Scheidungsvoraussetzung: die Ehe ist gescheitert
Die Scheidung einreichen ist der erste Schritt zur Beendigung Ihrer Ehe – aber was sollten Sie dabei beachten?
| Scheidungsantrag: Was ist zu beachten?
Entscheidend dafür, welchen Weg Sie erfolgreich gehen werden, ist die optimale Vorbereitung. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, den Scheidungsprozess strategisch und sinnvoll zu gestalten. Mit seinem Wissen können Sie Ihre Chancen einschätzen und rechtliche Risiken vermeiden. Schaffen Sie frühzeitig die Basis, Ihr neues Leben ohne Ihren früheren Partner erfolgreich zu gestalten.
| Wegweiser zum Scheidungsverfahren
Eine Scheidung ist ein bedeutender Einschnitt im Leben, der nicht nur emotional belastend, sondern auch rechtlich und finanziell herausfordernd sein kann. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Scheidungsverfahren: die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die Betroffene sorgfältig abwägen sollten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die wesentlichen Trennungsfolgen einig. Das betrifft Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Die Einigung wird oft durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten.
Eine einvernehmliche Scheidung ist in vielen Fällen schneller und unkomplizierter, da keine langwierigen Gerichtsverfahren nötig sind und das Verfahren häufig innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt in den geringeren Kosten, da in der Regel nur ein Anwalt beauftragt werden muss, was die finanziellen Aufwendungen erheblich reduziert. Zudem sind einvernehmliche Scheidungen weniger stressig und emotional belastend, da auf offene Streitigkeiten verzichtet wird. Dies führt dazu, dass die ehemaligen Ehepartner ihre Vereinbarungen selbstbestimmt treffen können, anstatt das Gericht über alle Details entscheiden zu lassen. Besonders für Eltern kann eine einvernehmliche Regelung vorteilhaft sein, da eine kooperative Trennung den Umgang miteinander und die gemeinsame Erziehung der Kinder erleichtert.
Allerdings erfordert eine einvernehmliche Scheidung auch Kompromissbereitschaft. Beide Partner müssen gewillt sein, aufeinander zuzugehen und eine Lösung zu finden, die für beide akzeptabel ist. Dadurch kann es vorkommen, dass eine Partei mehr nachgibt als die andere, wodurch potenziell eine Ungleichheit entstehen kann. Ohne fachkundige Beratung könnten wichtige Aspekte übersehen werden, sodass eine Partei finanziell oder rechtlich benachteiligt wird. Zudem hängt das Gelingen einer einvernehmlichen Scheidung maßgeblich davon ab, dass beide Partner sich an die getroffenen Vereinbarungen halten und nicht später erneut Konflikte entfachen.
Wenn sich die Ehepartner nicht über die Trennungsfolgen einigen können, kommt es zu einer streitigen Scheidung. Hierbei müssen Gerichte über Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und andere Streitpunkte entscheiden.
Eine streitige Scheidung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine faire Einigung nicht möglich erscheint und ein Gericht eine objektive Entscheidung treffen muss. In Fällen, in denen ein Partner versucht, unfaire Forderungen durchzusetzen oder den anderen zu manipulieren, sorgt das Gericht für eine gerechte Klärung der Sachverhalte. Zudem kann eine gerichtliche Entscheidung langfristig für Rechtssicherheit sorgen, da klare Regelungen künftige Streitigkeiten vermeiden. Gerade wenn es um Unterhalt oder das Sorgerecht für Kinder geht, kann eine gerichtliche Regelung für Stabilität sorgen und verhindern, dass eine Partei sich auf Kosten der anderen durchsetzt.
Jedoch hat eine streitige Scheidung auch erhebliche Nachteile. Der wohl größte Nachteil ist die lange Verfahrensdauer, da sich ein gerichtlicher Scheidungsprozess oft über mehrere Jahre hinziehen kann. Währenddessen bleibt die Unsicherheit für beide Parteien bestehen, was emotional und finanziell belastend sein kann. Die Kosten für eine streitige Scheidung sind zudem deutlich höher, da beide Parteien jeweils eigene Anwälte benötigen und durch mehrere Gerichtstermine hohe Gebühren entstehen. Auch die emotionale Belastung sollte nicht unterschätzt werden, da eine langwierige Auseinandersetzung oft zu zusätzlichen Konflikten führt, die insbesondere für gemeinsame Kinder belastend sein können. Zudem verlieren die Ehepartner bei einer gerichtlichen Entscheidung teilweise die Kontrolle darüber, wie ihre Trennung geregelt wird, da das Gericht letztlich die Entscheidungen trifft.
Kriterium | Einvernehmliche Scheidung | Streitige Scheidung |
---|---|---|
Dauer | 3-6 Monate | 1 Jahr oder länger |
Kosten | Gering | Hoch |
Emotionaler Aufwand | Gering | Hoch |
Gerichtliche Klärung | Selten erforderlich | Notwendig |
✅ Beide Partner haben die Trennung akzeptiert und sind bereit, konstruktiv zusammenzuarbeiten.
✅ Es gibt keine gravierenden Streitpunkte in Bezug auf Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht.
✅ Beide Seiten sind bereit, fair und kompromissbereit zu verhandeln.
✅ Es besteht ein gegenseitiges Interesse daran, Kosten und Zeit zu sparen.
✅ Es gibt keine starken emotionalen Verletzungen oder offene Rachegefühle, die eine Einigung erschweren.
✅ Die Kommunikation zwischen den Ehepartnern ist noch respektvoll und sachlich möglich.
✅ Beide Partner haben eine grobe Vorstellung davon, wie die Vermögensaufteilung und andere Regelungen aussehen sollen.
✅ Falls nötig, wird eine professionelle Mediation oder anwaltliche Beratung in Anspruch genommen.
Falls diese Punkte überwiegend zutreffen, stehen die Chancen gut für eine einvernehmliche Scheidung – was sowohl Nerven als auch Kosten spart.
Um den Scheidungsprozess zu beschleunigen und möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, ist es idealerweise ratsam, eine Scheidungsfolgenvereinbarung bereits vor dem Scheidungstermin abzuschließen. Diese Vereinbarung kann notariell beurkundet werden und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Scheidung.
| Wegweiser zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Falls keine Scheidungsfolgenvereinbarung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, diese im Scheidungstermin zu vereinbaren. Das Gericht wird den Vergleich protokollieren. Diese Vorgehensweise ist gleichwertig mit der notariell beurkundeten Vereinbarung, aber es besteht das Risiko von Schwierigkeiten bei der Einigung über strittige Punkte während des Scheidungstermins, was zu Verzögerungen im Ablauf der Scheidung führen kann.
🔺 Ein Partner blockiert jegliche Gespräche oder lehnt Kompromisse kategorisch ab.
🔺 Ein Partner behauptet: “Ich möchte nur, was mir rechtlich zusteht”
🔺 Es bestehen erhebliche Differenzen bezüglich Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht.
🔺 Ein Partner setzt den anderen unter Druck oder versucht, unfaire Forderungen durchzusetzen.
🔺 Es gibt eine hohe emotionale Belastung oder offene Konflikte, die eine sachliche Kommunikation unmöglich machen.
🔺 Ein Partner verweigert die Offenlegung finanzieller Verhältnisse oder verbirgt Vermögenswerte.
🔺 Bereits im Trennungsprozess kam es zu erheblichen Auseinandersetzungen oder juristischen Schritten.
🔺 Ein Partner droht mit Maßnahmen, um den anderen zu benachteiligen, z. B. Kontaktverweigerung zu den Kindern.
🔺 Es besteht der Verdacht auf häusliche Gewalt oder andere schwerwiegende Gründe, die eine direkte Einigung verhindern.
Falls mehrere dieser Punkte zutreffen, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen und auf eine streitige Scheidung vorzubereiten, um die eigenen Interessen bestmöglich zu schützen.
| Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch – wir helfen Ihnen, Ihre Scheidung reibungslos zu gestalten
Bei einer streitigen Scheidung sind folgende Punkte zu beachten:
Der Scheidungsantrag kann nur mithilfe anwaltlicher Vertretung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Man spricht vom sog. Anwaltszwang. Aus Kostengründen wird oft nach einer Scheidung mit nur einem Anwalt gefragt, der beide Beteiligten beraten soll.
| Ist das für Anwälte und Mandanten ein möglicher und zulässiger Weg?
Abgesehen von Härtefall-Scheidungen sind Trennungsphasen zu beachten, bevor eine Ehe scheidungsreif ist. Wird ein Scheidungsantrag vor Scheidungsreife eingereicht, hat dies möglicherweise negative Rechtsfolgen. Die Zustellung eines Scheidungsantrags hat vielfältige Auswirkungen und rechtliche Konsequenzen, die nicht einfach zu überblicken sind. Taktische Überlegungen, können dazu führen, einen Scheidungsantrag möglichst frühzeitig einzureichen oder aber den Scheidungsantrag zu verzögern.
| Scheidung einreichen: Die 4 häufigsten Fragen und Antworten
Sind die Voraussetzungen der Scheidung erfüllt und keine anderweitigen Folgesachen streitig zu entscheiden, wird das Familiengericht zum Scheidungstermin laden. Das Familiengericht befragt im Scheidungstermin die Eheleute zum Trennungszeitpunkt und stellt fest, ob die Ehe als gescheitert gilt. Ist der Fall, kommt es im Scheidungstermin zum Ausspruch der Scheidung.
Nach Anhörung der Beteiligten im Scheidungstermin wird der Versorgungsausgleich mit dem Familiengericht besprochen. Ist die Sache entscheidungsreif, so wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten den Endbeschluss (§ 38 FamFG) zur Scheidung , zum Versorgungsausgleich und zu den sonstigen Folgesachen verkünden. Damit sind die Ehegatten aber noch nicht rechtskräftiggeschieden.
Die Ehegatten können im Scheidungstermin durch ihre jeweiligen Anwälte zu Protokoll erklären, dass sie auf Rechtsmittel verzichten. In diesem Fall wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Lässt sich nur einer der Ehegatten in dem Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten (> Scheidung mit einem Anwalt ), ist ein Rechtsmittelverzicht nicht möglich. Ohne Rechtsmittelverzichterklärung im Scheidungstermin tritt die Rechtskraft mit der Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) automatisch ein. Mit Rechtskraft des Endbeschlusses zur Scheidung ist die Ehe wirksam beendet. Auch wenn eine Folgesache mit Beschwerde isoliert angefochten wurde, wird der Scheidungsausspruch rechtskräftig, wenn gegen den Scheidungsausspruch kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Hier ist § 145 FamFG zu beachten.
| MEHR
Nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) erhalten Sie vom Familiengericht automatisch den Endbeschluss zur Scheidung nochmals mit einem sog. Rechtskraftvermerk (Rechtskraftzeugnis) versehen. In Ehe- und Abstammungssachen wird das Rechtskraftzeugnis von Amts wegen erteilt (§ 46 S.3 FamFG). In allen übrigen Angelegenheiten nur auf Antrag.
Nein, in Deutschland besteht Anwaltszwang für den Scheidungsantrag.
Der Scheidungsantrag kann trotzdem eingereicht werden. Nach Ablauf der Trennungszeit wird das Gericht die Scheidung in der Regel aussprechen.
Unter bestimmten Umständen kann trotz Nichterscheinen zum Termin die Scheidung ausgesprochen werden.
Eine einvernehmliche Scheidung dauert etwa 3-6 Monate, während eine streitige Scheidung oft mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt.
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