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Kanzlei für Familienrecht > Infothek > Leitfaden zur Scheidung > Voraussetzungen > Scheidungsverfahren> Scheidungskosten
Je mehr gestritten wird,
desto teuer wird die gesamte Scheidungsangelegenheit.
Die Kosten einer “blanken” Scheidung können mit Scheidungskostenrechner online ermittelt werden. Eine Scheidung kann teuer werden, wenn die Ehegatten anlässlich ihrer Scheidung über weitere sog. Scheidungsfolgesachen (z.B. Verfahren wegen Unterhalt, Kinder etc.) streiten.
Keine Scheidung funktioniert ohne Anwalt und ohne Familiengericht. Also fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Die Ermittlung der Scheidungskosten basiert auf sog. Gegenstandswerten (= Verfahrenswert i.S.v. § 3 Abs.1 FamGKG). Die Höhe des Gegenstandswerts wird vom Einkommen der Ehegatten, der Zahl der Kinder, der Anzahl der beim Versorgungsausgleich zu teilenden Rentenanwartschaften sowie vom Vermögen der Ehegatten abhängen. Hinzu kommen die Kosten für sog. Scheidungsfolgesachen (§ 137 Abs.2 FamFG). Diese werden zum Gegenstandswert der Scheidung hinzuaddiert (§ 33 Abs.1 FamGKG) und können die Gesamtkosten einer Scheidung immens beeinflussen. Neben der “Scheidungssache” (§ 121 Ziff.1 FamFG) und “Scheidungsfolgesache” gibt es noch die dritte Kategorie der sog. isolierten Familiensachen. Das trifft z.B. auf Trennungsunterhaltsverfahren zu. Die damit verbundenen Verfahrenskosten werden vollkommen separat von der Scheidungssache abgerechnet.
Bei Scheidungskosten verhält es sich wie bei der Steuer: Keiner bezahlt freiwillig und nicht mehr als unbedingt notwendig. Deshalb stellt sich bei einer Scheidung immer die Frage, wie hoch die Scheidungskosten sind und wie ein Scheidungsverfahren möglichst kostengünstig gestaltet werden kann.
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