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Verfahrensschritte


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Dr. jur. Jörg Schröck – Scheidung und Scheidungsvoraussetzungen

 1. Schritt:
Vor Trennung und Ablauf einer gesetzlich bestimmten Trennungsphase ist die Ehe nicht scheidungsreif. In der Regel kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres an die Scheidung gedacht werden.

2. Schritt:
Spätestens ab Trennung sollte die Scheidung vorbereitet werden. Welche Strategien gibt es für eine möglichst einvernehmliche und kostengünstige Scheidung?
| Scheidung kostengünstig gestalten


3. Schritt:
Ein Scheidungsverfahren beginnt mit Scheidungsantrag. Nur ein Anwalt kann den Scheidungsantrag stellen (Anwaltszwang).


4. Schritt:
Die Scheidung kann „blank“ durchgeführt werden oder es werden weitere Folgesachen zusätzlich anhängig gemacht. Dadurch entsteht ein sog. Scheidungsverbund. Jetzt kann die Scheidung nicht mehr ohne gleichzeitige Entscheidung über die Folgesachen ausgesprochen werden.


5. Schritt:
Eine Scheidung erfolgt erst nach Anhörung im Scheidungstermin.


6. Schritt:
Das Scheidungsverfahren endet mit Scheidungsendbeschluss. Wird dieser mit einem Rechtskraftvermerk versehen, ist das der amtliche Nachweis, dass Sie geschieden sind.

Weiterführender Link:
Leitfaden zur Scheidung 

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