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Kanzlei für Familienrecht > Infothek zum Familienrecht > Trennung > Trennung vorbereitenTrennungsbrief 

Trennung ankündigen – aber wie?


Eine Trennung ist oft schwer genug – umso wichtiger ist es, klare und respektvolle Worte zu finden. Ein Trennungsbrief kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Grundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen. Doch wie formuliert man einen solchen Brief richtig? Welche rechtlichen Aspekte sollten beachtet werden?

Hier finden Sie Musterbriefe, rechtliche Hinweise und hilfreiche Tipps, um Ihre Trennung klar und sachlich mitzuteilen.

Beweismittel für den Trennungszeitpunkt


Trennungsbrief

Ein Mittel zur Klarstellung der Trennung ist der Trennungsbrief. Erfahren Sie hier, wie Sie einen wirksamen, rechtssicheren Musterbrief verfassen, der Ihnen die notwendige Dokumentation für die Zukunft sichert. 

Wegweiser 


Dr. Schröck – Kanzlei für Familienrecht - Mit Trennungsbrief die Trennung beweisen 1

Trennung von einem Lebenspartner ist eine mentale und rechtliche Herausforderung. Am Anfang herrscht mentales Chaos. Der Leitfaden zeigt, was bei Trennung bis zur Scheidung zu beachten ist.

| Rechtlicher Leitfaden zur Vorbereitung der Trennung

Das Wichtigste in Kürze


  1. Bereiten Sie Ihre Trennung richtig vor, um Ihre Rechte im Scheidungsverfahren zu schützen.
  2. Ein Streit um den genauen Trennungszeitpunkt kann unüberschaubare rechtliche Probleme verursachen. Vermeiden Sie rechtliche Probleme durch Unstimmigkeiten mit unsern Mustern.

Praxistipp: Trennung rechtssicher einleiten

In den meisten Fällen kann eine Scheidung nur nach einer vorherigen Trennungsphase erfolgen (Scheidungsvoraussetzungen). Wer nicht in der Lage ist, die Voraussetzungen für die Reife zur Scheidung nachzuweisen, riskiert, dass der Antrag auf Scheidung als unbegründet und kostenpflichtig abgewiesen wird.

Wenn Sie mögliche Streitigkeiten (ein Beispiel hier) über den Beginn der Trennung im Scheidungsverfahren vermeiden möchten, ist es ratsam, den Zeitpunkt der Trennung sicher zu dokumentieren. Dafür ist ein Trennungsbrief ein nützliches Instrument (Muster).

Der Zugang des Schreibens sollte ebenfalls nachgewiesen werden. Sorgen Sie also für einen Fax-Übermittlungsnachweis, eine Empfangsquittung oder einen Einschreibebeleg. Behalten Sie eine Kopie des Schreibens (siehe Kogel, zur Festlegung des Trennungstages, in: NZFam 2018, 1119).
 

Mustertext

“… (Anrede), aus meiner Sicht halte ich unsere Ehe für gescheitert. Ich habe mich deshalb entschieden, mich nun endgültig von dir zu trennen. Bitte respektiere meinen Entschluss. Diese Mitteilung ist leider notwendig, um die notwendigen Bedingungen für die von mir gewünschte Scheidung zu schaffen. Der Gesetzgeber sieht dafür die Einleitung der Trennung vor. Bitte akzeptiere deshalb folgende Änderungen:

  • Ab sofort gibt es keine gemeinsame Haushaltsführung. Jeder von uns hat nun selbst für sich zu sorgen. Dies betrifft insbesondere alle Versorgungsleistungen jeglicher Art wie Kochen, Waschen Bügeln etc.
  • Jeder gestaltet ab jetzt seine Freizeit für sich allein.
  • Jeder wird ab sofort für sich ein eigenes Bankkonto errichten und unterhalten. Die Bankverbindung werde ich dir in Kürze bekannt geben. Ebenso werde ich dich demnächst davon informieren, welchen monatlichen Unterhalt ich für mich und die Kinder beanspruche.
  • Ich wünsche mir künftig eine sachliche und emotionslose Diskussion über alle Punkte, die nun zur Regelung anstehen. Ich hoffe, wir können alles Erforderliche – am besten ohne Streit – klären.”

(Unterschrift)

Praxistipp: Unterhalt sichern

Ab dem Zeitpunkt der Trennung können Sie Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt fordern. Weil Unterhaltsansprüche in der Regel sog. verhaltene Ansprüche sind, müssen Sie dafür Unterhalt nachweislich im Monat der Trennung verlangen. Der Trennungsbrief sichert keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche. Mit ihm wird ausschließlich Beweis zum Trennungszeitpunkt geführt.

Um Unterhalt rückwirkend ab dem Trennungszeitpunkt zu sichern, wird in der Praxis der Brief mit einem rechtssichernden Auskunftsverlangen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Ehegatten kombiniert.

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