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Startseite > Infothek > Unterhalt berechnen > Grundschema > Prüfungsebene I – Anspruchsgrundlage
Das Unterhaltsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts und regelt die finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienmitgliedern. Da Unterhaltsansprüche oft existenzsichernde Bedeutung haben, ist es besonders wichtig, dass sie auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen.
Ein Anspruch auf Unterhalt setzt voraus, dass eine gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht und alle darin enthaltenen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Ohne eine solche Grundlage kann ein Unterhaltsanspruch nicht durchgesetzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften bestimmen, unter welchen Bedingungen eine Person berechtigt ist, Unterhalt zu verlangen, und unter welchen Voraussetzungen eine andere Person zur Zahlung verpflichtet ist.
Jede Prüfung eines Unterhaltsanspruchs folgt dem gleichen Grundschema. Auf der zweiten Prüfungsebene wird der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten festgestellt.
| Prüfungsschemata zu den Unterhaltsansprüchen
Nachfolgend werden die wichtigsten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen des deutschen Unterhaltsrechts gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dargestellt.
Das Prinzip der Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie ist in § 1601 BGB verankert. Danach sind Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt unterhaltspflichtig.
Voraussetzungen:
Die Unterhaltshöhe richtet sich nach dem Bedarf des Berechtigten sowie der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Dabei wird insbesondere der Selbstbehalt des Verpflichteten berücksichtigt.
Die Ehe begründet eine besondere gegenseitige Verantwortung der Partner, auch nach der Trennung oder Scheidung. Das BGB unterscheidet verschiedene Unterhaltsansprüche für Ehegatten:
Grundsätzlich gilt nach der Scheidung das Prinzip der Eigenverantwortung. Dennoch gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, die einen Unterhaltsanspruch begründen:
Eltern nichtehelicher Kinder haben ebenfalls einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil.
Voraussetzungen:
Sind mehrere Personen unterhaltsberechtigt, aber die Mittel des Unterhaltspflichtigen nicht ausreichend, um allen Ansprüchen nachzukommen, regelt das Gesetz die Rangfolge:
Damit ein Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden kann, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies dient mehreren Zwecken:
Ein Unterhaltsanspruch ist somit nicht automatisch gegeben, sondern muss im Einzelfall anhand der gesetzlichen Kriterien geprüft werden. Wer Ansprüche geltend machen will oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren muss, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Klarheit über die eigene Situation zu gewinnen.
Fazit
Das Unterhaltsrecht ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen. Verwandten-, Ehegatten- und Betreuungsunterhalt folgen spezifischen Regeln, die sowohl die Bedürftigkeit des Berechtigten als auch die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten berücksichtigen. Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten regelt zudem, wer vorrangig Unterhalt erhalten soll. Da Unterhaltsansprüche erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, ist eine fundierte Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen unerlässlich.
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