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Startseite >  Infothek > Unterhalt berechnen > Grundschema > Prüfungsebene I – Anspruchsgrundlage

Das Unterhaltsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts und regelt die finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienmitgliedern. Da Unterhaltsansprüche oft existenzsichernde Bedeutung haben, ist es besonders wichtig, dass sie auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen.

Ein Anspruch auf Unterhalt setzt voraus, dass eine gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht und alle darin enthaltenen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Ohne eine solche Grundlage kann ein Unterhaltsanspruch nicht durchgesetzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften bestimmen, unter welchen Bedingungen eine Person berechtigt ist, Unterhalt zu verlangen, und unter welchen Voraussetzungen eine andere Person zur Zahlung verpflichtet ist.

Prüfungsschema zum Unterhaltsanspruch


Jede Prüfung eines Unterhaltsanspruchs folgt dem gleichen Grundschema. Auf der zweiten Prüfungsebene wird der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten festgestellt.

Dr. Schröck – Kanzlei für Familienrecht - Prüfungsebene I - Anspruchsgrundlage 1

| Prüfungsschemata zu den Unterhaltsansprüchen

Prüfungsebene I – Gesetzliche Anspruchsgrundlage


Verwandtenunterhalt nach §§ 1601 ff. BGB

Das Prinzip der Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie ist in § 1601 BGB verankert. Danach sind Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt unterhaltspflichtig.

Voraussetzungen:

  • Es muss ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie bestehen (z. B. Eltern-Kind oder Großeltern-Enkel).
  • Der Unterhaltsberechtigte muss bedürftig sein (§ 1602 BGB).
  • Der Unterhaltsverpflichtete muss leistungsfähig sein (§ 1603 BGB).

Die Unterhaltshöhe richtet sich nach dem Bedarf des Berechtigten sowie der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Dabei wird insbesondere der Selbstbehalt des Verpflichteten berücksichtigt.

Ehegattenunterhalt

Die Ehe begründet eine besondere gegenseitige Verantwortung der Partner, auch nach der Trennung oder Scheidung. Das BGB unterscheidet verschiedene Unterhaltsansprüche für Ehegatten:

Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

  • Ehegatten sind während der bestehenden Ehe verpflichtet, einander finanziell zu unterstützen.
  • Die Bedürftigkeit oder besondere Leistungsfähigkeit muss nicht nachgewiesen werden.

Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB

  • Voraussetzung ist, dass die Ehepartner getrennt leben.
  • Der bedürftige Ehegatte kann Unterhalt verlangen, wenn er sich nicht selbst unterhalten kann.
  • Die Höhe orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen.

Nachehelicher Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB

Grundsätzlich gilt nach der Scheidung das Prinzip der Eigenverantwortung. Dennoch gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, die einen Unterhaltsanspruch begründen:

  • Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Der geschiedene Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt, wenn er wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht erwerbstätig sein kann.
  • Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB): Wenn der Ehegatte aufgrund seines Alters nicht mehr arbeiten kann.
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB): Falls der geschiedene Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB): Wenn ein geschiedener Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit findet.
  • Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB): Falls das Einkommen des geschiedenen Ehegatten nicht ausreicht, um den ehelichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  • Unterhalt wegen Ausbildung oder Umschulung (§ 1575 BGB): Falls eine Ausbildung oder Fortbildung notwendig ist, um für den eigenen Unterhalt sorgen zu können.
  • Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB): Falls eine Versagung des Unterhalts aufgrund besonderer Umstände unbillig wäre.

Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter nach § 1615l BGB

Eltern nichtehelicher Kinder haben ebenfalls einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil.

Voraussetzungen:

  • Anspruch auf Unterhalt besteht für die Mutter mindestens sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
  • Zusätzlicher Unterhaltsanspruch besteht, solange und soweit eine Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung nicht zumutbar ist.
  • Die Dauer des Unterhalts richtet sich nach den konkreten Umständen der Betreuungssituation.

Rangfolge der Unterhaltsberechtigten nach § 1609 BGB

Sind mehrere Personen unterhaltsberechtigt, aber die Mittel des Unterhaltspflichtigen nicht ausreichend, um allen Ansprüchen nachzukommen, regelt das Gesetz die Rangfolge:

  1. Minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder.
  2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind.
  3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten.
  4. Andere volljährige Kinder.

Bedeutung der gesetzlichen Grundlagen für Unterhaltsansprüche

Damit ein Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden kann, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies dient mehreren Zwecken:

  • Rechtssicherheit: Klare gesetzliche Grundlagen sorgen für eine vorhersehbare Entscheidung in Streitfällen.
  • Gerechtigkeit: Unterhalt soll nur gezahlt werden, wenn wirklich eine gesetzlich geregelte Notwendigkeit besteht.
  • Soziale Absicherung: Schutzbedürftige Personen erhalten finanzielle Unterstützung, sofern sie alle Tatbestandsmerkmale erfüllen.

Ein Unterhaltsanspruch ist somit nicht automatisch gegeben, sondern muss im Einzelfall anhand der gesetzlichen Kriterien geprüft werden. Wer Ansprüche geltend machen will oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren muss, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Klarheit über die eigene Situation zu gewinnen.

Fazit

Das Unterhaltsrecht ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen. Verwandten-, Ehegatten- und Betreuungsunterhalt folgen spezifischen Regeln, die sowohl die Bedürftigkeit des Berechtigten als auch die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten berücksichtigen. Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten regelt zudem, wer vorrangig Unterhalt erhalten soll. Da Unterhaltsansprüche erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, ist eine fundierte Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen unerlässlich.

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