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Kanzlei für Familienrecht > Scheidung MünchenInfothek zum Familienrecht > UnterhaltAuskunft wegen Unterhalt

„Wie viel Unterhalt steht mir zu?“


Die Frage nach dem Unterhalt ist oft mit Unsicherheit und Streitigkeiten verbunden. Um Klarheit zu schaffen, spielt die Auskunftspflicht eine zentrale Rolle: Wer Unterhalt zahlen oder erhalten soll, muss sein Einkommen und Vermögen offenlegen. Doch was passiert, wenn diese Informationen unvollständig sind oder gar verweigert werden?

Erfahren Sie, wie Sie rechtssicher Auskünfte verlangen und erteilen, um eine faire Unterhaltsregelung zu gewährleisten. Ohne Auskunftsansprüche wäre es unmöglich, den Unterhalt zu ermitteln.

Auskunft

Leitfaden zur Auskunft im Unterhaltsrecht

Das Wichtigste in Kürze


  1. Darlegungs- und Beweislast:
    Um Unterhaltsansprüche rechtskonform und realitätsgerecht zu ermitteln, müssen sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltspflichtige ihre Ansprüche bzw. Einwände darlegen und beweisen können. In anderen Worten, die Darlegungs- und Beweislast liegt im Unterhaltsrecht bei beiden Parteien. Im Allgemeinen werden Belege (Beweismittel) benötigt, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden, um Beweisschwierigkeiten zu überwinden.
  2. Auskunft verlangen:
    Nur ein korrektes Auskunftsverlangen löst die Auskunftspflicht nach § 1605 Abs.1 BGB aus. Nur in besonderen Situationen kann eine Auskunftspflicht ohne ausdrücklichen Verlangen vorkommen. 
  3. Pflicht zur Auskunft:
    Das Gesetz sieht vor, dass beide Seiten verpflichtet sind, Auskunft und Belege über ihr Einkommen und Vermögen vorzulegen. 
  4. Formulare zur Auskunft: Jahrzehntelange Praxiserfahrung hat uns geholfen, spezielle Formulare mit Checklisten zu entwickeln, die rechtssicher und effizient helfen, die richtigen Informationen und Belege zu erhalten.
  5. Praxistipp:
    Personen, die sich vor einer Trennung befinden, sollten sich auf legale Weise Kenntnisse über das Einkommen und Vermögen ihres Ehepartners verschaffen. Dazu gehört das Notieren von Kontonummern und Anschriften von Arbeitgebern oder Zeugen, das Kopieren von Gehaltsbescheinigungen oder Kaufverträgen sowie die Sicherung von Beweisen zu anderen möglichen finanziellen Angelegenheiten. Falls notwendig, sollte der Auszug nach der Trennung verschoben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass kein Diebstahl stattfinden darf, da dies strafbar ist.

Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen

Streitige Scheidung

Wird die Auskunftspflicht nicht erfüllt, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten jetzt zur gerichtlichen Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bestehen, um zum korrekten Unterhalt zu gelangen.

| Unterhaltsverfahren – Der Weg zum Unterhaltstitel


  • Jetzt ist an ein Unterhaltsverfahren in Form eines Stufenantrags (erst Auskunft, dann Unterhalt gerichtlich fordern) oder einen unmittelbaren Leistungsantrag ohne vorgeschalteter Auskunftsstufe.
  • Die Möglichkeit gerichtlicher Anordnungen zur Auskunftserteilung verstärkt den Druck zur Auskunft im Unterhaltsverfahren nochmals.
  • Werden im laufenden gerichtlichen Verfahren falsche Auskünfte erteilt, drohen rechtliche Konsequenzen
  • Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft, kann dazu eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
  • Bei Unterhaltsverfahren mit Verfahrenskostenhilfe kann ein Akteneinsichtantrag zur Einsicht in das VKH-Beiheft eine besondere Auskunftsquelle eröffnen. Dort befinden sich die Formblätter mit den Erklärungen der Gegenseite zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. An dieses VHK-Beiheft gelangen Sie nicht ohne entsprechenden Antrag.

FAQ zur Auskunft  

Warum ist die Auskunft im Unterhaltsrecht so wichtig?

Die Auskunftspflicht ermöglicht eine rechtskonforme und realitätsgerechte Ermittlung der Unterhaltsansprüche. Beide Parteien, sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltspflichtige, tragen die Darlegungs- und Beweislast, um ihre Ansprüche oder Einwände zu belegen.

Welche Unterlagen werden für die Auskunft benötigt?

Zu den erforderlichen Belegen gehören Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Nachweise über Vermögen sowie andere Dokumente, die Aufschluss über Einkommen und Vermögensverhältnisse geben.

Wer ist zur Auskunft verpflichtet?

Nach § 1605 Abs. 1 BGB sind sowohl der Unterhaltspflichtige als auch der Unterhaltsberechtigte verpflichtet, Informationen über Einkommen und Vermögen bereitzustellen.

Wie kann man die Auskunftspflicht durchsetzen?

Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, kann diese gerichtlich durch einen Stufenantrag eingefordert werden. Dies umfasst zunächst die Auskunft und anschließend die konkrete Forderung von Unterhalt.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verletzung der Auskunftspflicht?

Eine Verletzung der Auskunftspflicht kann zu gerichtlichen Sanktionen führen, wie die Anordnung einer eidesstattlichen Versicherung. Unvollständige oder falsche Angaben können zusätzlich rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Gibt es eine Möglichkeit zur ungefragten Auskunftspflicht?

In besonderen Fällen, etwa bei offensichtlichen finanziellen Veränderungen, besteht die Obliegenheit zur ungefragten Mitteilung über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Was tun, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft bestehen?

Bei begründeten Zweifeln kann eine eidesstattliche Versicherung gefordert oder ein Antrag auf Einsicht in Gerichtsakten gestellt werden, insbesondere wenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.

Welche Strategien empfehlen sich zur Vorbereitung eines Unterhaltsverfahrens?

Vor einer Trennung ist es sinnvoll, legal Beweismaterial zu sammeln, wie z.B. Gehaltsnachweise oder Vermögensaufstellungen. Dies erleichtert die spätere Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.

Dr. Schröck – Kanzlei für Familienrecht - Auskunft wegen Unterhalt – Rechtlicher Leitfaden 2

Diese FAQ bieten eine Grundlage für die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Auskunft im Unterhaltsrecht.

Für spezifische Fälle empfiehlt es sich, rechtliche Beratung einzuholen.

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Formulare zur Auskunft und Einkommensermittlung:
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.



Auskunftspflicht der Unterhaltsempfänger

Literatur


VRiOLG Dieter Büte, So setzen Sie den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch gerichtlich erfolgreich durch, in FK Familienrecht kompakt, Ausgabe 12/2004, 213.

In eigener Sache


AG Köln – 312 F 173/23, Ein ausgedehnter Streit um die korrekte Auskunft, unser Az.: 11/24

AG Frankfurt a.M – 409 F 9039/24, Streit um vollständige und ordnungsgemäße Auskunft, unser Az.: 16/24

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