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Ein Auskunftsverlangen ist ein zentraler Schritt im Unterhaltsrecht, um die finanzielle Situation des unterhaltspflichtigen Partners offenzulegen und die Basis für die Unterhaltsberechnung zu schaffen. Dabei ist es wichtig, dass die Anfrage genau formuliert ist und alle relevanten Informationen enthält, um rechtlich abgesichert die notwendigen Daten und Unterlagen zu erhalten.
Wollen Sie Unterhalt verlangen oder werden Sie mit einem Auskunftsverlangen konfrontiert, handeln Sie!
| Wir beraten und begleiten Sie fachkompetent
Mit den vorformulierten Musterbriefen können Sie den Unterhaltsanspruch rückwirkend bis zu Beginn des Monats sicherstellen, in dem das Auskunftsverlangen erfolgt.
| Musterbriefe zum Auskunftsverlangen
Formulare zur Auskunft und zur Einkommensermittlung
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
Damit ein Auskunftsverlangen den rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten bestimmte Inhalte und Angaben enthalten sein. Hierzu gehören insbesondere:
Ein Muster-Brief zum Auskunftsverlangen hilft , alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss jedoch an den individuellen Fall angepasst werden. Möglichst ist das Auskunftsverlangen so zu formulieren, dass die addressierte Person keine Zweifel über die notwendigen Schritte zur Erfüllung der Anfrage hat.
Ein gut durchdachtes Muster sollte außerdem auch erklären, welche Daten, in welchem Umfang offengelegt werden müssen, damit die Unterhaltsberechnung durchgeführt werden kann. Dabei ist es entscheidend, alle erforderlichen betreffenden personenbezogenen Daten zu benennen, um den Empfänger rechtssicher dazu aufzufordern, die Auskünfte zur Verfügung zu stellen und um anschließend die Ansprüche rechtlich durchzusetzen.
Setzen Sie eine klare Frist von maximal einem Monat: Dies stellt sicher, dass die Auskünfte rechtzeitig erteilt werden. Falls die Frist nicht eingehalten wird, können gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Prüfen Sie die Herkunft der Daten: Falls die Angaben von Dritten stammen, sollten diese Quellen im Schreiben benannt werden.
Formulare zur Auskunft und zur Einkommensermittlung
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
… (Anrede),
nachdem ich dir mitgeteilt habe, dass ich mich trennen möchte, muss weiter der Unterhalt für die Kinder (Kindesunterhalt) und für mich (Trennungsunterhalt) geregelt werden. Um deine Zahlungsverpflichtung errechnen zu können, bitte ich dich um Auskunft über dein monatliches Erwerbseinkommen unter Einbeziehung aller mit dem Arbeitsverhältnis einhergehenden Zahlungen; Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld); Steuererstattungen; Kapitaleinkünfte
Bitte schicke mir für den Auskunftszeitraum
Wenn du Abzüge von deinem Einkommen geltend machen willst, gib mir dazu ebenfalls Belege.
Ich bitte dich die Auskunft mir bis spätestens zum …. (Frist setzen!) zu erteilen.
Vorläufig bitte ich dich um eine monatliche Zahlung in Höhe von ……(Betrag). Anhand deiner Auskünfte kann ich eine Überprüfung des vorläufigen Zahlbetrages und eine genauere Bezifferung vornehmen lassen.
(Unterschrift)
Hinweise: Der Brief muss enthalten
Formulare zur Auskunft:
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
Formular II – Auskunft des Unternehmers
Den unterhaltsrelevanten Unternehmergewinn korrekt ermitteln
» Tipps zum effizienten Auskunftsverlangen – Auskunft verlangen; aber richtig!
Anschrift
(…)
Sehr geehrte(r)
Vertretungsanzeige
„Hiermit zeigen wir die anwaltliche Vertretung von Herrn/Frau (…) sowie des von ihr/ihm gesetzlich vertretenen Kindes an (…)“ (Originalvollmacht nicht vergessen!)
Zum Unterhalt
Um die Höhe Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt feststellen zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen anhand einer geordneten schriftlichen und unterzeichneten Zusammenstellung erteilen. Die Auskunft muss bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit Angaben und Belege für den Zeitraum von (…) bis (…) [Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate] enthalten.
Bei sonstigen Einkünften, insbesondere bei Einkünften aus selbständiger, gewerblicher, bzw. freiberuflicher Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen erstreckt sich die Auskunfts- und Belegpflicht über einen Drei-Jahres-Zeitraum, hier über den Zeitraum der Jahre (…) bis (…). Falls für diesen Zeitraum noch keine vollständigen Belege vorhanden sind (z. B. kein Einkommensteuerbescheid), dann ist für die Auskunft der Zeitraum der Jahre von (…) bis (…) maßgebend.
Wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Kalendermonate arbeitslos geworden sind, haben Sie auch die Bescheide der Agentur für Arbeit vorzulegen. Sollten Sie für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung bekommen haben, wird um Vorlage der Abfindungsvereinbarung und Abfindungsabrechnung gebeten. Haben Sie im selben Zeitraum krankheitsbedingte Leistungen erhalten, wird auch um Vorlage der entsprechenden Bescheide gebeten. Wir erwarten die Auskunft bis spätestens zum
(Fristeneintrag)
Nach fruchtlosem Fristablauf sehen wir uns veranlasst, gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie ab sofort gesetzlichen Unterhalt schulden, auch wenn der konkrete Unterhaltsbetrag erst nach Vorlage der Auskunft konkret beziffert werden kann. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass neben dem Basisunterhalt auch Mehrbedarf geltend gemacht wird [wie z. B. laufende Kosten für Kindergarten, Hort, Schule, Studiengebühren u. a.]
Soweit Sie Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen wegen laufenden Zahlungsverpflichtungen bereinigt haben wollen, sollten Sie mit der Auskunft Ihre Verbindlichkeiten mit Angaben zu Höhe, Art und Dauer versehen und entsprechend belegen.
Handelt es sich um Kreditverbindlichkeiten, sind und Zeitpunkt der Kreditaufnahme und das voraussichtliche Ende des Kredits mit Vorlage des Zins- und Tilgungsplans anzugeben. Zum Nachweis tatsächlicher Zahlungen auf bestehende Kredite sind Kontoauszüge oder Barquittungen vorzulegen.
Formulare zur Auskunft und zur Einkommensermittlung:
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
“Hiermit werden Sie im Namen meiner Mandantschaft sowie des von ihr gesetzlich vertretenen Kindes aufgefordert […] ab dem 1. des Monats [MONAT] den sich aus der zu erteilenden Auskunft ergebenden Trennungs- und Kindesunterhalt zu zahlen”
“bis zur endgültigen Bezifferung des geforderten Unterhalts anhand Ihrer vollständigen und ordnungsgemäßen Auskunft wird – unter dem Vorbehalt möglicher Nachforderungen – ab sofort ein monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von [konkreter BETRAG] verlangt.“
Sie leben mit unserer Mandantschaft im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Auskunfts- und Belegvorlage-Begehren umfasst damit auch den aktuellen Stand Ihres Vermögens zum Trennungszeitpunkt, d. h. zum Stichtag, den (DATUM). Der Anspruch ergibt sich aus § 1379 Abs.2 BGB.
Wir werden Sie zur gegebenen Zeit weiter auffordern, den Stand Ihres Vermögens zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags anzugeben. Weiter werden Sie hiermit aufgefordert, sämtliche Belege zum Nachweis der Angaben vorzulegen. Wie die Auskunft zu den jeweiligen Stichtagen zu erfolgen hat und zu belegen ist, entnehmen Sie bitte den dazu beigefügten Hinweisen (Formular zur Auskunft).
Wir erwarten die Auskunftserteilung bis spätestens zum
(Fristeneintrag)
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Ein Auskunftsverlangen sollte eine klare Fristsetzung und präzise Kriterien für die Festlegung der geforderten personenbezogenen Daten enthalten.
Ein Muster bietet eine wertvolle Hilfe, muss jedoch immer an den individuellen Fall angepasst werden, um die relevanten betreffenden personenbezogenen Daten korrekt einzufordern. Es ist wichtig, die Herkunft der Daten anzugeben, insbesondere wenn Informationen von Dritten stammen.
Ein klarer Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist stärkt die Durchsetzung des Auskunftsverlangens.
Ein korrekt formuliertes Auskunftsverlangen ist essenziell, um die finanzielle Situation des unterhaltspflichtigen Partners offenzulegen. Es dient als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts und hilft dabei, typische Fehler zu vermeiden, sowie rechtlich vollständige und korrekte Antworten zu gewährleisten.
Ein Auskunftsverlangen sollte enthalten:
Den Grund der Anfrage (z. B. Feststellung der Unterhaltspflicht).
Den Zeitraum, für den die Auskunft verlangt wird (in der Regel die letzten 12 Monate).
Konkrete Fristen zur Auskunftserteilung.
Hinweise auf Konsequenzen bei Nichteinhaltung (z. B. gerichtliche Schritte).
Zu den typischen Unterlagen gehören:
Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate.
Lohnsteuerjahresbescheinigungen.
Steuererklärungen und Steuerbescheide.
Nachweise über Kapitaleinkünfte und andere relevante Einkünfte.
Es wird empfohlen, eine Frist von mindestens einem Monat zu setzen. Diese Frist gibt dem Adressaten ausreichend Zeit, die geforderten Unterlagen zusammenzustellen und einzureichen. Ohne eine klare Fristsetzung können rechtliche Konsequenzen erschwert werden.
Bei Nichtbeantwortung innerhalb der gesetzten Frist können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dazu gehört beispielsweise die Erhebung einer Auskunftsklage. In einem solchen Fall können zusätzliche Verfahrenskosten für die betroffene Partei entstehen.
Diese FAQ bieten eine Grundlage für die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Auskunft im Unterhaltsrecht.
Für spezifische Fälle empfiehlt es sich, rechtliche Beratung einzuholen.
Formulare zur Auskunft und Einkommensermittlung:
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
Durchsetzung des Auskunftsanspruchs vor Gericht
Thomas Herr, Anwaltstaktik beim Auskunftsanspruch, in Familienrecht kompakt 11 | 2005
Gegenanspruch auf Auskunft zur Feststellung des Ehegattenunterhalts, Muster-Auskunftsverlangen, unser Az.: 75/16 (D3/599-16)
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