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Scheidung > Kanzlei > Infothek > Unterhalt berechnen – Allgemeine Grundlagen > Prüfungsschema
Wer den systematischen Überbau nicht kennt, ist kaum in der Lage, die Rechtsprechung zum hochkomplexen Unterhaltsrecht zu verstehen, um damit den Unterhalt korrekt berechnen zu können. Es gelten systembildende Prinzipien, die ein allgemeines Grundschema abbilden lassen. Die Orientierung an Prüfungsschemata ist essenziell für das Verständnis des Unterhaltsrechts.
Ein Prüfungsschema für die Unterhaltsermittlung dient als hilfreiches Werkzeug, um den Unterhaltsanspruch systematisch und nachvollziehbar zu prüfen. Es ermöglicht eine strukturierte Vorgehensweise, bei der alle relevanten Aspekte – von der Anspruchsgrundlage über die Einkommensberechnung bis hin zur Festlegung der Unterhaltshöhe – Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Dies sorgt nicht nur für eine höhere Rechtssicherheit, sondern gewährleistet auch eine einheitliche und transparente Berechnung, die sowohl für Gerichte als auch für die beteiligten Parteien nachvollziehbar ist.
Ein weiterer Vorteil eines Prüfungsschemas liegt in der Effizienzsteigerung, da Unterhaltsansprüche schneller und fehlerfreier geprüft werden können. Es reduziert das Risiko von Berechnungs- oder Begründungsfehlern und erleichtert es sowohl Unterhaltspflichtigen als auch -berechtigten, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Zudem bietet ein solches Schema die Flexibilität, auf unterschiedliche Unterhaltsarten – wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt – angepasst zu werden.
Durch die Anwendung eines standardisierten Prüfungsschemas wird nicht nur eine rechtlich fundierte, sondern auch eine gerechte und praktikable Lösung für alle Beteiligten sichergestellt. Wer sich mit der Berechnung von Unterhaltsansprüchen befasst, profitiert von dieser systematischen Herangehensweise, die eine zuverlässige Orientierung und eine solide Entscheidungsgrundlage bietet.
Bei der praktischen Arbeit mit dem Unterhaltsrecht ist es erforderlich, alle Tatbestandsvoraussetzungen und Prüfungsebenen positiv beantworten zu können. Wurde eine Anspruchsgrundlage festgestellt (= erste Prüfungsebene) und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bejaht, folgt auf der zweiten Prüfungsebene die Bedarfsermittlung. Jetzt wird festgestellt, wie hoch der Unterhaltsanspruch sein kann (= Maß des Unterhalts). Diese Prüfungsebene ist meist die anspruchsvollste und wichtigste Etappe zum Unterhalt. Alle weiteren Prüfungsebenen (Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Begrenzung) dienen dazu, den Unterhaltsanspruch zu minimieren.
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