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Das Nebengüterrecht: Vermögensaufteilung in der Ehe und bei der Trennung


Bei der Eheschließung denken die wenigsten Paare über die Aufteilung ihres Vermögens nach – doch was passiert im Falle einer Trennung oder Scheidung? Genau hier setzt das Nebengüterrecht an. Es regelt, wem welche Vermögenswerte gehören und wie diese im Falle einer Auflösung der Ehe aufgeteilt werden. Während das gesetzliche Güterrecht, insbesondere die Zugewinngemeinschaft, vielen bekannt ist, bleibt das Nebengüterrecht oft im Hintergrund – dabei kann es erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensverteilung haben.

Vermögen auseinandersetzen

| Vermögen auseinandersetzen – Leitfaden


Während das gesetzliche Güterrecht, speziell die Zugewinngemeinschaft, vielen bekannt ist, bleibt das Nebengüterrecht oft im Hintergrund – dabei kann es erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensverteilung haben.

Nebengüterrecht

| Nebengüterrecht im Überblick

Anwendung des Nebengüterrechts in der Praxis


Das Nebengüterrecht kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn gemeinsame Vermögenswerte nicht eindeutig einem bestimmten Güterstand zugeordnet werden können. So wird beispielsweise bei der Aufteilung von Immobilien, gemeinsamen Bankkonten oder gemeinsamen Projekten häufig auf allgemeine zivilrechtliche Grundsätze zurückgegriffen. Der gesetzliche Zugewinnausgleich sieht zwar den Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses vor, jedoch regelt er nicht immer sämtliche Aspekte der gemeinsamen Vermögensnutzung und -verteilung. In solchen Fällen greifen die allgemeinen Ausgleichsmechanismen, um eine faire und rechtlich fundierte Lösung herbeizuführen.

Grenzen der speziellen Ausgleichsmechanismen


Besonders problematisch kann es bei der Auseinandersetzung von Vermögensgegenständen sein, die in einem anderen Rechtsrahmen stehen als das klassische Güterrecht. So kennt der Zugewinnausgleich keine spezifische Regelung zur Aufteilung sogenannter „Haftungsgemeinschaften“, also gemeinsamer Schulden oder Vermögenswerte, die gemeinsam gehalten werden. Hier muss auf die allgemeinen Vorschriften des Nebengüterrechts zurückgegriffen werden, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Dies zeigt, dass die verschiedenen Ausgleichsmechanismen – sowohl die speziellen als auch die allgemeinen – sich ergänzen und in der Praxis häufig ineinander übergehen.

Bedeutung für nichteheliche Beziehungen


Ein weiterer wichtiger Aspekt des Nebengüterrechts ist seine Anwendung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Für diese Beziehungen existiert kein spezielles Güterrecht, weshalb alle Vermögensauseinandersetzungen grundsätzlich auf den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen beruhen. Dies macht deutlich, wie bedeutsam das Nebengüterrecht für die Lösung von wirtschaftlichen Verflechtungen in unterschiedlichsten Konstellationen ist. Gerade in modernen Partnerschaften, die nicht durch eine Ehe besiegelt sind, bildet das allgemeine Ausgleichssystem die Basis für die Vermögensverteilung im Falle ein

Überblick

Links & Literatur


Links


Vermögensrecht bei Trennung & Scheidung

Zugewinnausgleich

Vereinbarungen zum Güterstand

Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts

Leitfaden für Immobilienbesitzer

Unternehmen im Familienrecht

Literatur


Reinhardt Wever, Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, in: FamRZ 2024, 1749

Szalai, Die familienrechtliche Überlagerung zivilrechtlicher Ansprüche unter Eheleuten, in: NZFam 2018, 761

Thomas Herr, Nebengüterrecht 2017, in: FF 2018, 138

Thomas Herr, Nebengüterrecht 2016, in: FF 2017, 285

Thomas Herr, Nebengüterrecht 2015, in: FF 2016, 233

Herbert Grziwotz, Auseinandersetzung einer faktischen Lebensgemeinschaft, in: NZFam 2015, 543

Werner Schulz, Rückgewähr von Zuwendungen

Jörg Schröck, Vermögensausgleich bei gescheiterten außerehelichen Beziehungen, FK Familienrecht kompakt 2015, 118

Gerd Weinreich, Vermögensausgleich ohne Ehe, in: FF 2011, 271ff

Werner Schulz, Ausgleich gegenseitiger Leistungen bei Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in: FPR 2010, 373

In eigener Sache


Ehebedingte Zuwendung beim gesetzlichen Güterstand der Ehegatten, unser Az.: 148/15

Das „Familienkonto“ auf den Namen eines Ehegatten und der interne (Vermögens-)Kontoausgleich bei Scheidung, unser Az.: 159/15

Rechtliche Bedeutung einer schriftlichen Zahlungszusage „für den Fall der Scheidung”, unser Az.: 148/15 (D3/650-15)

Zur konkludenten Ausgleichsvereinbarung im Innenverhältnis der Ehegatten beim Güterstand der Gütertrennung, unser Az. 123/16 (D3/966-16)

OLG München – 19 U 962/16, Rückübertragung der Zuwendung eines Miteigentumsanteils an gemeinsamer Immobilie nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, unser Az.: 336/14

Eigenkapitalbeitrag eines Ehegatten für eine vor der Ehe angeschafften gemeinsamen Immobilie, unser Az.: 48/16 (D3/360-16)

Beteiligung und Erfüllung von gemeinsamen Immobilienkreditverbindlichkeiten für eine Immobilie im Alleineigentum des nichtehelichen Lebenspartners, unser Az.: 101/16 (D3/784-16)

Zum Gegenstandswert bei Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie, unser Az.: 109/15 (D3/904-16)

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